Service für Bietende

Hier finden alle interessierten Lieferanten Informationen zur Teilnahme an Ausschreibungen. Wir wollen den Prozess möglichst transparent vorstellen, damit keine Hemmschwellen entstehen und der Einstieg vereinfacht wird.

Einführung ins Vergaberecht

Das vorrangige Ziel des Vergaberechts besteht darin, den Beschaffungsbedarf der öffentlichen Hand rechtssicher und wirtschaftlich zu decken. Um dies zu gewährleisten, orientieren sich öffentliche Einrichtungen bei der Vergabe von Aufträgen an den gesetzlichen Vorgaben des Vergaberechts.

Das Vergaberecht dient insbesondere der Sicherstellung von Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz. Dadurch soll ein fairer Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen geschaffen sowie Korruption und Vetternwirtschaft verhindert werden. Darüber hinaus ermöglicht das Vergaberecht die Berücksichtigung umweltbezogener sowie sozialer Nachhaltigkeitsaspekte bei öffentlichen Beschaffungen.

Mehr Informationen zum Vergaberecht finden Sie hier:

https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Dossier/oeffentliche-auftraege-und-vergabe.html

Neuerungen im Vergaberecht

Aufgrund politischer Entwicklungen kommt es regelmäßig zu Anpassungen und Änderungen im Vergaberecht. Ziel dieser Reformen ist es, die öffentliche Beschaffung effizienter, schneller und flexibler zu gestalten.

Die entsprechenden Änderungen werden von den öffentlichen Vergabestellen berücksichtigt und in den jeweiligen Ausschreibungen umgesetzt.

Neuerungen und Anpassungen zum Vergaberecht finden Sie hier: 

https://www.wirtschaft.nrw/oeffentliches-auftragswesen-vergaberecht-nordrhein-westfalen

Vergabemarktplatz

Vergaben, deren Auftragswert oberhalb der geltenden Schwellenwerte liegt, können auf dem Vergabemarktplatz eingesehen werden. Über diesen Marktplatz haben Unternehmen die Möglichkeit, sich zu bewerben und an öffentlichen Ausschreibungen unterschiedlichster Art teilzunehmen.

Den Vergabemarktplatz finden Sie hier: 

https://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/company/welcome.do

Regeln und Verfahren für öffentliche Ausschreibungen

Für jedes Vergabeverfahren gelten bestimmte Vorschriften und Regelungen, die eingehalten werden müssen, um eine ordnungsgemäße und erfolgreiche Vergabe sicherzustellen. Maßgeblich ist hierbei insbesondere, ob der geschätzte Auftragswert oberhalb oder unterhalb der europäischen Schwellenwerte liegt.
Abhängig von der jeweiligen Beschaffungsart gelten unterschiedliche Verfahrensarten, Regelungen und Fristen.

Die jeweiligen Beschaffungsarten sowie die dazugehörigen Fristen sind hier aufgeführt:

https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/de/rechte-und-pflichten/102840720

Geheimschutz für potenzielle Auftragnehmer

Unternehmen müssen grundsätzlich nicht bereits bei ihrer ersten Kontaktaufnahme über eine besondere Geheimschutzorganisation verfügen. Ob und in welchem Umfang besondere Geheimschutzmaßnahmen erforderlich sind, ergibt sich aus dem konkreten Auftrag und wird durch den Auftraggeber im jeweiligen Verfahren festgelegt.

Sofern ein Auftrag eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit oder den Zugang zu entsprechend eingestuften Verschlusssachen voraussetzt, kann die Beauftragung davon abhängig sein, dass die hierfür vorgesehenen Sicherheitsvoraussetzungen erfüllt werden. Hierzu können insbesondere die Sicherheitsüberprüfung und Ermächtigung der hierfür vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie geeignete organisatorische, räumliche und technische Schutzmaßnahmen gehören.

Unser Ziel: Auch Unternehmen, die bislang nur wenige Berührungspunkte mit öffentlichen Auftraggebern und dem Geheimschutz hatten, sollen frühzeitig erkennen können, ob und welche besonderen Anforderungen im konkreten Vergabeverfahren auf sie zukommen. Die jeweils maßgeblichen Anforderungen werden im betreffenden Vergabe- und Vertragsverfahren konkretisiert.

Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen:
Sicherheitsüberprüfungsgesetz Nordrhein-Westfalen (SÜG NRW)
Verschlusssachenanweisung NRW (VSA NRW)
Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes (SÜG)
Verschlusssachenanweisung des Bundes (VSA)
sowie – soweit einschlägig – das Geheimschutzhandbuchs (GHB) 

Lieferantenkodex

Hier finden Sie unseren Lieferantenkodex als Download.

E-Mail für Rückfragen

Wenn Sie zu diesem Thema Fragen haben, können Sie sich gerne an die folgende E-Mail-Adresse wenden: Blb.Lieferantenmanagement@BLB.NRW.DE

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