PROFIL & AUFGABEN DES BLB NRW

Wir geben dem Land NRW seinen Raum

Der Bau und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) ist das Immobilienunternehmen des Landes Nordrhein-Westfalen. Er ist Eigentümer der meisten Grundstücke und Gebäude des Landes. Diese bewirtschaftet und vermietet er an Landeseinrichtungen, -ministerien und -behörden, an Hochschulen, die Justiz, die Polizei oder an Finanzämter. Daneben plant, baut und saniert der BLB NRW auch im Auftrag der Bundesrepublik und befreundeter Streitkräfte.

Die Arbeit des BLB NRW erstreckt sich über den gesamten Immobilienlebenszyklus – von der Standortsuche und der Projektentwicklung für neue Gebäude bis hin zur Verwertung von nicht mehr benötigten Liegenschaften. Hauptaufgaben nach dem Bau sind das Facility Management, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten sowie der Gebäudebetrieb für die von uns bewirtschafteten Gebäude.

Das Immobilienmanagement des BLB NRW – wirtschaftlich und transparent
Das Immobilienmanagement betreibt der BLB NRW nach wirtschaftlichen Grundsätzen. Über seine Geschäftstätigkeit legt er einen Jahresabschlussbericht vor.  Er ist nicht an einem maximalen Gewinn orientiert. Bau- und Sanierungsmaßnahmen werden über Mieteinnahmen refinanziert. Dieses sogenannte Mieter-Vermieter-Modell sorgt für Kostentransparenz rund um die Immobiliennutzung und gewährleistet ein marktwirtschaftliches Verhalten von Mietern und BLB NRW.

Immer im Blick: die baupolitischen Ziele des Landes
Zugleich leistet der BLB NRW mit seiner Arbeit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der baupolitischen Ziele des Landes, etwa in Sachen Klimaschutz. So beschafft der BLB NRW seit 2015 für die gesamte NRW-Landesverwaltung Ökostrom.

Unser Eigentum: mehr als 4.000 Gebäude
Gegründet wurde der BLB NRW im Jahr 2001 als teilrechtsfähiges Sondervermögen des Landes. Das Immobilienvermögen des Landes wurde ihm damals mit Ausnahme weniger Sonderliegenschaften in Form eines Landesdarlehens übertragen. Dieses wurde mit marktüblicher Verzinsung und in jährlichen Raten an das Land NRW getilgt und ist inzwischen abbezahlt.

Die rechtlichen Rahmenbedingungen des BLB NRW

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW als teilrechtsfähiges Sondervermögen ist eine Mischung aus Landesbetrieb und Sondervermögen mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung. Dadurch ist er sowohl organisatorisch als auch haushaltsrechtlich deutlich selbständiger als gewöhnliche Verwaltungseinheiten. Ein teilrechtsfähiges Sondervermögen ist weiterhin eine juristische Person des öffentlichen Rechts, das in eigenem Namen Verträge schließen, Klage erheben und verklagt werden kann.
Im Landeshaushalt wird der BLB NRW als teilrechtsfähiges Sondervermögen gesondert behandelt (Wirtschaftsplan).

Weitere Informationen finden Sie im Bau- und Liegenschaftsbetriebsgesetz (BLBG)

Unsere Tätigkeiten

Verantwortungsvolles Immobilienmanagement über den gesamten Immobilienlebenszyklus

Der BLB bewirtschaftet, plant, baut und verwertet Immobilien für das Land Nordrhein-Westfalen. Ziel des kaufmännisch orientierten Immobilienmanagements ist es, die für Zwecke des Landes benötigten Flächen möglichst effizient zur Verfügung zu stellen.


Unsere Arbeit entlang des Lebenszyklus

Planen und Bauen

Vorhandene und bei Bedarf neu erworbene Liegenschaften entwickelt der BLB NRW durch Planungs- und Bauleistungen. Einen Schwerpunkt bei den Bau- und Sanierungsmaßnahmen bilden Gebäude für Hochschulen, die Polizei, die Justiz und den Justizvollzug sowie für die Finanzverwaltung des Landes. Daneben realisiert der BLB NRW die großen Bauprogramme des Landes, zum Beispiel das Hochschulmodernisierungsprogramm (HMoP), das Hochschulbau-Konsolidierungsprogramm (HKoP) oder das Justizvollzugsmodernisierungsprogramm (JVMoP). Mitunter entwerfen Architektinnen und Architekten des BLB NRW die Pläne für Um- oder Neubauprojekte selbst. Vor allem kommt dem BLB NRW im Zuge seiner Bauherrenfunktion aber eine übergeordnete Steuerungs-, Koordinations- und Kontrollfunktion zu – insbesondere bei seinen zahlreichen Großbauprojekten.

Planungs- und Bauleistungen erbringt der BLB NRW übrigens nicht nur für die Landesimmobilien in seinem Eigentum, sondern auch für die Liegenschaften des Bundes oder Dritter.

Bewirtschaften

Der BLB NRW vermietet seine Gebäude an Hochschulen und Kunden aus der nordrhein-westfälischen Landesverwaltung. Als Vermieter der Landesverwaltung erbringt er technische und infrastrukturelle Facility-Management-Leistungen. Dazu gehören etwa die Gebäudereinigung und Hausmeisterdienste, aber auch die Wartung und Prüfung technischer Anlagen sowie Instandsetzungsarbeiten. Daneben nimmt er die aus der Betreiberverantwortung resultierenden Aufgaben wahr. Hochschulen und Unikliniken sind für den Betrieb ihrer Gebäude in der Regel selbst verantwortlich.

Verwerten

Nicht mehr benötigte Landesimmobilien werden verkauft – oft mit Auflagen zur Schaffung von gefördertem Wohnraum. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Service für Immobilieninteressenten.

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