Der Verkauf in zwei Schritten

Wie er funktioniert und wie Sie mitbieten können

Für die Veräußerung nicht mehr benötigter Landesimmobilien gibt es verschiedene Szenarien. Der zweistufige Verkaufsprozess ermöglicht es, den jeweils richtigen Weg zu finden. So bringt der BLB NRW wirtschaftliches Handeln mit anderen Interessen in Einklang, allem voran dem Ausbau geförderten Wohnens. Wie das funktioniert, wie Sie Ihr Interesse bekunden oder ein Gebot abgeben können, erfahren Sie hier.

Kurzdarstellung Verkaufsprozess

gem. § 15 III HHG

  • Kurzdarstellung Verkaufsprozess BLB NRW
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Am Anfang steht das Interessenbekundungsverfahren

Schaffung von gefördertem Wohnraum

Für potenzielle Verkaufsobjekte führt der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW in der Regel zunächst ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren durch. Hauptziel ist die Schaffung von gefördertem Wohnraum. Im Rahmen des Verfahrens kann der BLB NRW erfassen, welche Kaufinteressenten es gibt und für welche Zwecke sie die angebotene Immobilie erwerben möchten. So kann gemeinsam mit den zuständigen Ministerien geprüft werden, ob ein Verkauf gemäß Paragraph 15 Absatz 3 Haushaltsgesetz (§ 15 III HHG) in Frage kommt.

Demnach dürfen Landesgrundstücke direkt und ohne öffentliche Ausschreibung veräußert werden, wenn dadurch die Erfüllung kommunaler Zwecke, die Errichtung von gefördertem Wohnraum durch kommunale Wohnungsbaugesellschaften oder die Arbeit von Studentenwerken gefördert wird.

Ebenso kann eine Immobilie im Bieterverfahren veräußert werden, dann aber mit der Auflage, mit einer Quote von mindestens 30 % geförderten Wohnraum entstehen zu lassen. Das Verkaufsverfahren kann auch auf Bieter beschränkt werden, die sich verpflichten, städtebaulich oder wohnungspolitisch förderungswürdige Vorhaben zu realisieren.

Sie möchten Ihr Interesse bekunden?

Dazu müssen Sie während der laufenden Frist den Fragebogen für Interessenten nach dem Interessenbekundungsverfahren und die Datenschutzerklärung ausgefüllt und unterschrieben beim BLB NRW einreichen.  Das geht per Mail an die zuständige Kontaktperson (siehe Angebot) oder per Post an:

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW
Leitung An- und Verkauf
Mercedesstraße 12
40470 Düsseldorf

Weitere Informationen:


Das Bieterverfahren

Verfahrenshinweise

Der Verkauf der Liegenschaft erfolgt zum Höchstgebot auf Basis §§ 63, 64 LHO im Wege eines mehrstufigen Bieterverfahrens, dessen Grundlagen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die des europäischen Rechts sind.

Der Verkauf der Liegenschaft erfolgt mit Bebauung „wie sie steht und liegt“. Ein Verkauf der Grundstücke erfolgt somit mit heutigem Baurecht und im Ist-Zustand. Eine eventuell erforderliche Baurechtschaffung für die vorgesehene Nutzung liegt im Risikobereich des Käufers.

Für die Teilnahme am Bieterverfahren ist vorab eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung auszufüllen und an den BLB NRW möglichst per E-Mail (PDF, siehe unten genannte Ansprechperson) zu senden. Sollte uns diese Erklärung nicht vorliegen, ist die Bereitstellung weitergehender Informationen sowie eine Objektbesichtigung nicht möglich. Mögliche Besichtigungstage und –zeiten werden den Kaufinteressenten auf Nachfrage mitgeteilt.

Über dieses Exposé hinausgehende Informationen zum Verfahren, zur Gebotsabgabe sowie zum Kaufvertrag finden Sie in einem separaten Anwenderleitfaden. Datenschutzerklärung und Anwenderleitfaden sind auf der jeweiligen Immobilienplattform (Immoscout, Immowelt) und auf der Website des BLB NRW bei der jeweiligen Objektanzeige hinterlegt. Dort finden Sie auch Angaben zur Laufzeit des Bieterverfahrens sowie ggf. weitere Hinweise.

Für die Teilnahme am Bieterverfahren ist eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung auszufüllen und an den BLB NRW zu senden. Sollte uns diese nicht vorliegen, sind eine Objektbesichtigung sowie die Bereitstellung weitergehender Informationen nicht möglich. Über dieses Exposé hinausgehende Informationen zum Verfahren, zum Kaufvertrag und zur elektronischen Gebotsabgabe finden Sie in einem separaten Anwenderleitfaden.

Über den in der Verkaufsanzeige aufgeführten Link gelangen Sie zur Bieterplattform, dort können Sie nach entsprechender Registrierung Ihr Angebot innerhalb des angegebenen Zeitraums abgeben. Nicht rechtzeitig oder über andere Wege (z.B. Fax, Email, Brief, Telefon) abgegebene Gebote sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.

Die Höhe des Höchstgebotes unterliegt der Vertraulichkeit und wird den Teilnehmern nicht mitgeteilt. Ebenso macht der BLB NRW keine Angaben zur Anzahl und Rangfolge der abgegebenen Gebote.


Möchten Sie mehr erfahren?

Für alle Fragen zum Verkaufsprozess (Interessenbekundung und Bieterverfahren) steht Ihnen unser  Verkaufsteam zur Verfügung. Konkrete Fragen zu einem Objekt beantwortet Ihnen gerne die zuständige Kontaktperson, die Sie in dem entsprechenden Eintrag in unseren Immobilienangeboten finden.

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