Patronate & Sonderliegenschaften

Spezialeinsatz für Land und Denkmalschutz

Sonderliegenschaften sind landeseigene Kultur- und Baudenkmäler, die sich nicht im Eigentum des BLB NRW befinden, aber aufgrund politischer oder rechtlicher Verpflichtungen vom Land (als Eigentümer) gepflegt und unterhalten werden müssen. Beispiele sind etwa der Landtag, der Altenberger Dom oder das UNESCO-Weltkulturerbe Schloss Augustusburg in Brühl. Sind im Bereich einer Sonderliegenschaft Baumaßnahmen notwendig, wird der BLB NRW im Auftrag und auf Rechnung der zuständigen Landesoberbehörde tätig.

Eine Untergruppe innerhalb der Sonderliegenschaften bilden die Patronate. Mehr dazu weiter unten.

Sonderliegenschaften

Es gibt Gebäude im Eigentum des Landes, die nicht zur Erbringung von Verwaltungsleistungen eingesetzt werden, aber aufgrund politischer oder rechtlicher Verpflichtungen vom Land gepflegt, unterhalten und gegebenenfalls der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müssen.

Diese Liegenschaften, die nicht in ein Mieter-Vermieter-Verhältnis zwischen dem BLB NRW und einem Nutzer einbezogen werden können, werden Sonderliegenschaften genannt. Sie sind bei der Gründung des BLB NRW im Jahr 2001 im Eigentum der jeweils zuständigen obersten Landesbehörde geblieben. Bei dieser liegen auch weiterhin die wirtschaftliche Verantwortung und die Haushaltsverantwortung, insbesondere für die Instandhaltung.

Hier finden Sie eine Auflistung von Sonderliegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen