Herrenloses Grundstück in Waldfeucht

Die Hausgewanne | 52525 Waldfeucht

Eckdaten

Grundstücksangaben

Bei dem herrenlosen Flurstück 60, Flur 5, Gemarkung Haaren handelt es sich um ein unbebautes Grundstück mit einer Größe von 5.830 m². Es liegt am Rand eines größeren Waldstücks und ist von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Es handelt sich um eine mit Bäumen und Sträuchern bestandene Fläche, die an einen zusammenhängenden Waldbereich angrenzt. Die Vegetation ist ungleichmäßig verteilt, mit dichterem Bewuchs in der Mitte und lockeren Bereichen am Rand. Es handelt sich scheinbar um naturnahen Bewuchs, der nicht forstwirtschaftlich bewirtschaftet wird. Es lässt sich kein Einschlag oder eine systematische Bepflanzung erkennen.
Die nähere Umgebung ist durch intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen, überwiegend Ackerbau, gekennzeichnet. Die Region ist geprägt von einem Mix aus Ackerflächen, kleineren Waldinseln und dörflicher Bebauung. Zwei schmale Feldwege verlaufen nördlich und östlich am Grundstück entlang. Das Grundstück hat keinen Zugang zu einer öffentlichen Straße.

Das Flurstück 60 wird im Flächennutzungsplan als Fläche für die Forstwirtschaft (Wald) dargestellt. Es liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und befindet sich im Außenbereich. Die Zulässigkeit für bauliche Vorhaben richtet sich nach § 35 BauGB. Ebenso liegt es im Wasserschutzgebiet Zone III A Waldfeucht-Haaren und im Landschaftsschutzgebiet „Landschaftsplan II / 5 Selfkant“.

Das Grundstück ist als Altlast-Verdachtsfläche Waldfeucht Nr. 2 „Altabgrabung bei Schabroich“ erfasst. Dabei handelt es sich um eine ehemalige Abgrabung, die mit festen Siedlungsabfällen mit einer Mächtigkeit von 2,3 bis 3 Metern in der Zeit bis 1965 wieder aufgefüllt wurde. Auf dem Grundstück wurden 4 Rammkernsondierungen abgeteuft, die vier Sondierungen wurden zu Bodenluft-Messstellen ausgebaut. Durch eine chemische Analytik wurden erhöhte Konzentrationen von Schwermetallen wie Blei, Cadmium, Kupfer und Zink festgestellt. Außerdem eine Belastung durch PAK. Durch die Nutzung als Waldfläche wurden keine weiteren Untersuchungen durchgeführt. Bei einer Nutzungsänderung ist eine Gefährdungsabschätzung erforderlich.

Am Flurstück 60 besteht keine Baulast. Es liegen keine Daten zu Belastungen wie Kampfmitteln, Bergschäden und Denkmalschutz sowie zur Erschließung vor.

Grundbuchinhalte

Abteilung II:

  • lastenfrei

Abteilung III:

  • lastenfrei
Lageplan
Lageplan
Luftbild
Luftbild

Verkaufsverfahren

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW führt zur Veräußerung des Aneignungsrechts des Landes NRW gem. §§ 63, 64 LHO NRW ein Bieterverfahren zum Höchstgebot durch, dessen Grundlagen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die des europäischen Rechts sind. Weitere Informationen können den Erläuterungen des Verkaufsverfahrens entnommen werden.

Rahmenbedingung für den Verkauf

Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um ein Aneignungsrecht des Landes NRW gem. § 928 II BGB welches zur Aneignung des damit verbundenen Grundstücks berechtigt. Der BLB NRW übernimmt keine Haftung bspw. für Baurecht, Altlasten, Schadstoffe oder andere eventuelle Belastungen oder Rechtsverhältnisse die in Verbindung mit den verbundenen Grundstücken stehen. Die Informationsbeschaffung der mit den Grundstückseigenschaften verbundenen Informationen liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich und in der Risikosphäre des Kanteressenten bzw. Käufers.

Der Verkauf des Aneignungsrechts erfolgt in einem einstufigen Bieterverfahren zum Höchstgebot. Die Angebote sind vollständig, bedingungs-und vorbehaltsfrei innerhalb der Angebotsfrist auf postalischem Weg einzureichen.

Informationen zum Verfahren, zum Kaufvertrag und zur Gebotsabgabe finden Sie in der Erläuterung des Verkaufsverfahren von Aneignungsrechten.
Für die Teilnahme am Bieterverfahren ist vorab eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung auszufüllen und an den BLB NRW per Email zusenden.

Weitergehende Informationen zum herrenlosen Grundstück liegen dem BLB NRW nicht vor. Eine Besichtigung wird nicht durchgeführt.

Achtung: Die einstufige Bieterrunde beginnt am 11.07.2025 und endet am 04.08.2025

Kaufpreisvortsellung: 4.900,- Euro
Mindesgebot 3.000,- Euro



Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Ronny Schultz

Dortmund, Bochum, Herne, Hamm, Hagen, Siegen-Wittgenstein, Unna, Ennepe-Ruhr und Sauerland (SO, MK, HSK, OE)

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