Grundstücksfläche mit leerstehendem Schulgebäude in Linnich

Rotdornweg | 52441 Linnich

Eckdaten

Lage

  • Stadt Linnich, ca. 30 km entfernt von Aachen
  • Zentrale Innenstadtlage, nahe Rathaus
  • Nachbarschaft ist geprägt durch Wohnbebauung, Grünflächen, Rathaus und Krankenhaus
  • Gute Verkehrsanbindung – A46 ca. 11 km entfernt, A44 ca. 10 km entfernt

Objektinformationen

  • Nutzung als Polizeistandort bis ca. 2013, seitdem zumeist leerstehend
  • Bebaut mit einem ehem. Schulgebäude, Baujahr 1960 (abgängig, Mietfläche ca. 896 m²) sowie einem Interimskindergarten (Containergebäude, Fremdeigentum)

Energieausweis

  • Entfällt, da Abrissobjekt

Grundstücksangaben

  • Gemarkung Linnich, Flur 10, Flurstücke 271, 272, 126
  • Grundstücksfläche ca. 11.975 m², bestehend aus Flurstück 272 (5.194 m²), Flurstück 271 (3.864 m²), Flurstück 126 (2.917 m²)
  • Das Grundstück wird erschlossen über den Rotdornweg

Art der mögl. baul. Nutzung

  • Flächennutzungsplan Bestand: Flurstück 271 und 272 Sonderbaufläche, Flurstück 126 Grünfläche
  • Flächennutzungsplan Geplant: Flurstück 271 und 272 Wohnbaufläche, Flurstück 126 Grünfläche
  • Das Flurstück liegt nicht im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans; Zulässigkeit von Bauvorhaben entsprechend gemäß § 34 BauGB

Denkmalschutz

  • Kein Denkmalschutz

Schadstoffbelastungen

  • Gemäß Auskunft aus Altlastenkataster kein Altlastenverdacht (Boden).
  • Verdacht auf Schadstoffe im Gebäude (baujahrestypisch), starker Schimmelbefall

Sonstige Belastungen

  • Abt. II des Grundbuches: keine Eintragungen
  • Erschließungsbaulast auf Flurstück 271 zugunsten Flurstück 272

Sonstiges

  • Gestattungsvertrag für Kitagebäude (Interim, Containerbau) auf Flurstück 272 gegen Entgelt auf Basis Gestattungsvertrag (Laufzeit bis 31.12.2028)
Lageplan
Lageplan
Luftbild
Luftbild

Informationen zum Interessensbekundungsverfahren

Zur Abgabe einer gültigen Interessenbekundung füllen Sie bitte die Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung sowie den bereitgestellten Fragebogen aus und übersenden beide Dokumente unterzeichnet per E-Mail an den unten genannten Ansprechpartner des BLB NRW. Liegen uns diese beiden von Ihnen ausgefüllten Unterlagen nicht vor, wird Ihre Interessenbekundung nicht berücksichtigt. 

 

Wichtig: Interessensbekundungsverfahren vom 8.7.2025 bis 9.10.2025.
Eingangsbestätigungen und Schreiben nach Verfahrensentscheidung werden standardmäßig nicht versandt.



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