Herrenloses Grundstück in Köln-Müngersdorf
Karlrobert-Kreiten-Straße 2 in Köln-Müngersdorf
Eckdaten
Grundstücksangaben
Bei den herrenlosen Flurstücken 929, 930 und 931, Gemarkung Müngersdorf, handelt es sich um eine Verkehrsfläche mit einer Gesamtgröße von 42 m². Die Flurstücke liegen in der Karlrobert-Kreiten-Straße 2, Köln.
Der Großteil der Flurstücke wird als Grünfläche genutzt, auf der ein Baumbestand vorliegt. Der übrige Teil ist asphaltierte Fläche.
Grundbuchinhalte
Amtsgericht Köln, Grundbuch von Müngersdorf, Blatt 18294
Gemarkung Müngersdorf
Flur 80
Flurstücke 929, 930 und 931
Gesamtgrundstücksfläche 42m²
Abteilung II:
Lfd. Nr. 1:
Verbot der Errichtung und des Betreibens einer Tankstelle. Eingetragen mit Bezug auf die Bewilligung vom 27.4.1976 für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flur 80 Nr. 719 (Müngersdorf Blatt 13954) am 22.6.1976.
Lfd. Nr. 2:
Dienstbarkeit (Verbot der Errichtung und des Betreibens einer Tankstelle); für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flur 80, Flurstück 719 (Müngersdorf Blatt 13954); Bezugnahme auf die Bewilligung vom 16.7.1981, eingetragen am 21.9.1981.
Abteilung III:
Lastenfrei
Erschließung / Belastungen
Nach Auskunft der Stadt Köln sind keine Baulasten eingetragen. Im Altlastenkataster wurden die Flurstücke nicht erfasst.
Die Stadt Köln hat mitgeteilt, dass die Karlrobert-Kreiten-Straße von Rektor-Klein Straße bis Wendeplatz per Ratsbeschluss vom 18.11.1973 gewidmet ist. Die Parzellen 929, 930, 931 wurden von dieser Widmung nicht erfasst.
Wichtige Information für Kaufinteressenten
Nach Information der Stadt Köln liegen keine bauplanungsrechtlichen Festsetzungen vor. Im Flächennutzungsplan wird der Bereich als Wohnbaufläche dargestellt. Die Flurstücke sind daher nach § 34 BauGB zu beurteilen.




Verkaufsverfahren
Der Bau-und Liegenschaftsbetrieb NRW führt zur Veräußerung des Aneignungsrechts des Landes NRW gem. § § 63, 64 LHO NRW ein einstufiges Bieterverfahren zum Höchstgebot durch, dessen Grundlagen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die des europäischen Rechts sind.
Weitere Informationen können den Erläuterungen des Verkaufsverfahrens entnommen werden.
Für die Teilnahme am Bieterverfahren ist vorab eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung auszufüllen und an den BLB NRW per Email zu senden.
Rahmenbedingungen für den Verkauf
Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um ein Aneignungsrecht des Landes NRW gem. § 928 II BGB, welches zur Aneignung des damit verbundenen Grundstücks berechtigt. Der BLB NRW übernimmt keine Haftung bspw. für Baurecht, Altlasten, Schadstoffe oder andere eventuelle Belastungen oder Rechtsverhältnisse, die in Verbindung mit dem verbundenen Grundstück stehen.
Die Informationsbeschaffung der mit den Grundstückseigenschaften verbundenen Informationen liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kaufinteressenten bzw. Käufers.
Es liegen keine weitergehenden Objektinformationen und –unterlagen vor. Eine Besichtigung des Grundstücks kann nicht erfolgen.
Achtung: Die Frist der Bieterrunde läuft vom 19.05.2025 zum 13.06.2025
Kaufpreisvorstellung: 19.600,- Euro
Das Mindestgebot sollte 10.000,- Euro betragen.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Claudia Petersen
Bonn, Köln, Leverkusen sowie den Rhein-Sieg Kreis, den Rheinisch-Bergischen Kreis und den Oberbergischen Kreis