Eignungsnachweis und Präqualifikation

Eignungsnachweis und Präqualifikation
Generell müssen alle Auftragsinteressenten einen Eignungsnachweis beibringen. Bei Bauvergaben im nationalen Bereich ist der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) verpflichtet, vorrangig präqualifizierte Unternehmen an seinen Ausschreibungen zu beteiligen.


Vorteile Eignungsnachweis durch präqualifizierte Unternehmen
Ein weiterer Vorteil der Präqualifikation neben der vorrangigen Beteiligung: Präqualifizierte Unternehmen sparen Kosten, weil sie Ihre Eignung nicht mehr durch Belegvorlage nachweisen müssen. Vielmehr reicht der Hinweis auf Ihre Eintragung in der sogenannten PQ-Liste, die Sie als geeignet ausweist, Leistungen im präqualifizierten Bereich auszuführen.

Weitere Informationen zur PQ-Liste


Sonderfall Eignungsnachweis trotz Präqualifikation
Ausnahmsweise kann es vorkommen, dass bei hochspezifischen Bauleistungen alle Unternehmen (auch PQ-Firmen) den Nachweis erbringen müssen, dass Sie für die Leistungsausführung geeignet sind.
 

Eignungsnachweis durch nicht präqualifizierte Unternehmen
Als nichtpräqualifiziertes Unternehmen müssen Sie bei jedem Vergabeverfahren zunächst eine Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) einreichen. Kommen Sie für den Auftrag in Betracht, sind weitere Nachweise beizubringen. Das Formblatt 124 finden Sie bei den Unterlagen zur jeweiligen Ausschreibung oder hier:


Download Formblatt 124 (PDF)

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