Pressemitteilung |

Sanierungsarbeiten am Poppelsdorfer Schloss geraten ins Stocken

Bonn | Niederlassung Köln

Aufgrund einer Vergabebeschwerde können die weiteren Sanierungsschritte erst später als geplant umgesetzt werden. Derzeit findet die Prüfung der Beschwerde durch die zuständige Vergabekammer statt. Bis eine Entscheidung vorliegt, darf der Bauherr, der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW), den Auftrag nicht vergeben.

Im Juni hatte die Kölner Niederlassung des BLB NRW die vorbereitenden Arbeiten zur Sanierung der Dächer und der Fassaden am Poppelsdorfer Schloss aufgenommen und dabei bislang gute Fortschritte erzielt. So sind beispielsweise parallel zur Baustelleneinrichtung die erste Abdichtung (erste Lage) des Flachdachs im Bereich Arkadengang sowie die Sanierung der Fallleitungen in diesem Bereich umgesetzt worden. Ebenso wurde der Gerüstaufbau begonnen, der die Grundlage für alle weiteren Sanierungsarbeiten darstellt.

Nun aber behindert eine Vergabebeschwerde die Sanierungsarbeiten. Im November hatte eine Firma die beabsichtigte Vergabe des Gewerks Schiefer- und Klempnerarbeiten bei der Vergabekammer der Bezirksregierung Köln beanstandet. Solange über die Vergabebeschwerde nicht abschließend entschieden worden ist, darf der BLB NRW die Schiefer- und Klempnerarbeiten und damit ein zentrales Schlüsselgewerk der Sanierung nicht beauftragen. Die planmäßige Ausführung der weiteren Gewerke können derzeit gar nicht bzw. nur verlangsamt fortgeführt werden. Wie lange der Baustillstand anhält, kann derzeit nicht benannt werden.

Was ist eine Vergabebeschwerde?

Als Unternehmen der öffentlichen Hand muss der BLB NRW seine Aufträge gemäß dem Vergaberecht grundsätzlich öffentlich ausschreiben. Jedem Bieter, der einen Verstoß gegen vergaberechtliche Vorschriften vermutet, steht es frei, eine Vergabebeschwerde bei der zuständigen Vergabekammer einzulegen. Da das betreffende Gewerk in der Zwischenzeit nicht beauftragt werden darf, birgt dieses Verfahren beachtliche zeitliche Risiken, selbst wenn die Vergaben des BLB NRW am Ende als vorschriftsmäßig bestätigt werden.

Wissenswertes zur Sanierungsmaßnahme

Geplant war, die Sanierungsmaßnahmen in zwei Bauabschnitten zwischen 2017 und 2019 umzusetzen. Der erste Bauabschnitt umfasst die Sanierung der Dächer und Fassaden im nord- und südöstlichen Gebäudeteil. Ab Ende Juni 2017 wurde entlang des Gebäudetrakts ein Baugerüst für die weiteren Sanierungsarbeiten an Dach und Fassade errichtet. Aufgrund der aktuellen Sachlage geht der BLB NRW NL Köln davon aus, dass die gesamten Sanierungsarbeiten in 2020 abgeschlossen werden.

Nach Abschluss des ersten Bauabschnitts wird das Gerüst weitestgehend abgebaut und auf der süd- und nordwestlichen Seite wieder aufgebaut, um den zweiten Bauabschnitt zu beginnen. Auch hier werden sämtliche Dach- und Fassadenflächen saniert.

Die Arbeiten beinhalten im Einzelnen:

  • Erneuerung der Schiefereindeckung des gesamten Daches
  • Reparaturarbeiten am Dachstuhl
  • Erneuerung der Dachrinnen und Fallrohre
  • Erneuerung der Flachdachflächen im Bereich Arkadengang
  • Restaurierung der Gitteranlagen des Arkadengangs und der Freitreppe
  • Fassadensanierung (Teilausbesserung der Putzflächen, Restaurierung der Fenster und Erneuerung des gesamten Anstrichs)
  • Natursteinarbeiten

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