Neubau der Justizvollzugsanstalt Iserlohn

BLB NRW

Neubau der Justizvollzugsanstalt Iserlohn

1970 nahm die Haftanstalt im Ortsteil Drüpplingsen den Betrieb auf. Nun wird ein Neubau geplant. Mit der neuen Justizvollzugsanstalt (JVA) an der alten Adresse investiert das Land langfristig in den JVA-Standort Iserlohn.

Aktuelles aus dem Projekt

Die Maßnahme an der Jugendvollzugsanstalt ist Teil des Justizvollzugsmodernisierungsprogramms (JVMoP) des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel des Programms ist es, die baulichen Rahmenbedingungen für einen zeitgemäßen Justizvollzug zu schaffen. Um dies zu erreichen, wurden verschiedene Alternativen betrachtet: Instandsetzung, Modernisierung, Neubau vor Ort oder Neubau auf einem Alternativgrundstück. Als die wirtschaftlichste und risikoärmste Alternative stellte sich dabei der Neubau auf dem vorhandenen Grundstück dar. 

Eine Besonderheit der Justizvollzugsanstalt ist deren Lage in dem kleinen Örtchen Drüpplingsen, die dazu führt, dass die Bewohner dies- und jenseits der Mauer zum Teil in enger Nachbarschaft leben. Von der Maßnahme sind die Anwohner deshalb in vielfacher Hinsicht unmittelbar betroffen. Entsprechend gut besucht war auch eine öffentliche Informationsveranstaltung im Oktober 2018, bei dem der BLB NRW zusammen mit dem Ministerium der Justiz sowie der Stadt Iserlohn den Bürgern in Drüpplingsen das Ergebnis einer Machbarkeitsstudie zum Neubau am vorhandenen Standort vorgestellt hat. Kontrovers diskutiert wurde dabei vor allem, dass das Anstaltsgelände vergrößert und dafür ehemalige Dienstwohnungen neben der JVA aufgegeben werden müssen, wodurch Wohnraum im Ort verloren geht. Daneben ergaben sich zahlreiche Fragen zur neuen nachbarlichen Situation an den Außenmauern der JVA sowie zum Schall- und Sichtschutz der Anwohner. 

Die Prüfung des Flächenbedarfs der Machbarkeitsstudie sowie verschiedener Alternativen zu den Fragestellungen erfolgte unmittelbar darauf. Sie hatte das Ziel, gemeinsam zu einer ortsteilverträglichen Lösung zu kommen. In Form politischer Arbeitskreise und Planungsdialoge erfolgten im weiteren Verlauf gemeinsame Gespräche zwischen dem BLB NRW und Vertreterinnen und Vertretern des Landes mit den Vertretern des Rates und der Verwaltung der Stadt Iserlohn sowie mit der Dorfgemeinschaft.

Im Dialog neue Ansätze erarbeitet

In den Planungsdialogen konnten die Anwohner viele Ideen einbringen, die die Planer des BLB NRW soweit wie möglich berücksichtigen. So werden beispielsweise der Mauerverlauf, die Mauergestaltung und die Beleuchtung für die Anwohner verträglicher angepasst. Ebenso wird der Sportplatz verlegt und Gebäude werden neu ausgerichtet, um den Lärm- und Sichtschutz für die Anwohner weiter zu verbessern. 

Luftbild der sanierungsbedürftigen bestehenden JVA Iserlohn
© BLB NRW
luftbild-jva-iserlohn.jpg
Luftbild der sanierungsbedürftigen bestehenden JVA Iserlohn

Hier finden Sie unsere Antworten auf Ihre Bürgeranfragen zum Rückbaukonzept (Stand: 26. März 2021).

Hier finden Sie unser FAQ zur JVA Iserlohn.

Bei weiteren Fragen und Anmerkungen zum Neubauprojekt können sich Anwohner gerne direkt an die Pressestelle des BLB NRW in Dortmund wenden und Informationen zum aktuellen Projektstand erhalten.

Aktuelles aus dem Projekt: Generalplaner bestellt

Am 25. August 2023 erhielt der Generalplaner zum Neubau der JVA Iserlohn den Zuschlag. Er ist gegenüber dem BLB NRW mit sämtlichen Planungs- und Bauarbeiten betraut. Der Generalplaner wird die Bauplanungen konkretisieren. Der BLB NRW informiert rechtzeitig über weitere Schritte zum Neubau, sobald diese feststehen. 

Nach derzeitigem Stand ist der Beginn der Abbrucharbeiten der bestehenden JVA-Gebäude 2026 vorgesehen. Zuvor werden in 2025 bereits erste Rückbauarbeiten im Zuge der Schadstoffsanierung durchgeführt.

Information des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW) vom 15. Juli 2022:

Die Justizvollzugsanstalt in Iserlohn soll in Zukunft zu einer modernen Hafteinrichtung für Frauen und weibliche Jugendliche werden. Planungen sehen einen Neubau für etwa 320 Haftplätze am bisherigen Standort vor. Diese Anstalt gibt Raum für neue frauenspezifische Behandlungsangebote. 

Spezialisierte Behandlungsmöglichkeiten für weibliche Gefangene im Justizvollzug

Straffällig gewordene Frauen und weibliche Jugendliche bedürfen für eine erfolgreiche Resozialisierung einer auf sie besonders zugeschnittenen Behandlung im Vollzug, für die in Iserlohn die Voraussetzungen geschaffen werden sollen. Hierzu zählen spezifische Angebote der Sucht- oder der Traumatherapie. Eine selbständige Anstalt für Frauen und weibliche Jugendliche eröffnet vor dem Hintergrund oftmals bestehender eigener Missbrauchs- und Gewalterfahrungen die Chance, Behandlungs-, Bildungs- und Freizeitangebote nachhaltig nutzen zu können. Zudem können Arbeits- und Ausbildungsplätze bereitgestellt werden, die Frauen und weibliche Jugendliche den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern und damit einen Beitrag zur erfolgreichen Wiedereingliederung leisten. 

Mit dem Neubau der Justizvollzugsanstalt für Frauen und weibliche Jugendliche in Iserlohn am alten Standort sollen dort künftig etwa 320 Haftplätze für Frauen und weibliche Jugendliche geschaffen werden. Damit bleibt im Umfeld der JVA vieles beim Alten. So wird beispielsweise weniger Platz benötigt als bei den ursprünglichen Entwürfen.

„Ein weiterer Vorteil: Wir können voraussichtlich wirtschaftlicher und zugleich schnell bauen“, erklärt Anke Richter weiter. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) und das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen möchten den Neubau zu einem guten und möglichst schnellen Abschluss bringen, zumal das Projekt eines der wichtigsten Vorhaben des Justizvollzugsmodernisierungsprogramm (JVMoP) des Landes Nordrhein-Westfalen ist.

Zusagen aus Bürgerbeteiligung bleiben bestehen

Mit der überarbeiteten Planung kann der BLB NRW auf die Anregungen der Anwohnerinnen und Anwohner von Drüpplingsen eingehen und die Ausmaße der Justizvollzugsanstalt bleiben bestehen. Zudem haben die Zusagen aus der Bürgerbeteiligung Bestand, die der BLB NRW den Menschen vor Ort gegeben haben. Der Mauerverlauf bleibt im Wesentlichen unverändert. Durch den Neubau verringern sich außerdem die Lärmemissionen im anschließenden JVA-Betrieb: In der neuen Planung sind die Hafthäuser nach Süden ausgerichtet, was eine wesentliche Verbesserung mit sich bringt. 

Nächste Schritte

Derzeit werden die Erkenntnisse aus der Machbarkeitsstudie noch vertieft geprüft, vor allem hinsichtlich der Zeit- und Umsetzungsplanung. „Sobald wir belastbare Ergebnisse haben, unterrichten wir Anwohnerinnen und Anwohner, JVA-Mitarbeitende, unsere Partnerinnen und Partner bei der Stadt Iserlohn und die Öffentlichkeit zeitnah, transparent und umfassend“, so Anke Richter.

© BLB NRW
Aktueller Plan für die JVA Iserlohn nach der Machbarkeitsstudie II
Stellungnahme und Information des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW) zur Entscheidung des Märkischen Kreises vom 28.01.2022 

Keine Zustimmung zu der Baustraße „Kaltes Stück“ wegen Bundesnaturschutzrecht / BLB NRW und Stadt Iserlohn suchen gemeinsam nach einem guten Wegekonzept für den Baustellenverkehr an der JVA

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) und die Stadt Iserlohn prüfen aktuell, über welche Wege der Baustellenverkehr an der JVA Iserlohn künftig abgewickelt werden kann. „Wir wägen mit der Stadt eingehend Alternativen des Verkehrskonzepts ab“, erklärt Anke Richter, Leiterin der zuständigen BLB NRW-Niederlassung Dortmund. „Sobald diese Gespräche abgeschlossen sind, informieren wir die Öffentlichkeit.“ 

Für die Nutzung des Wegeabschnitts „Kaltes Stück“ hatte der BLB NRW beim Märkischen Kreis eine notwendige Ausnahmeregelung beantragt. Diese hat der Fachdienst für Umwelt, Sachgebiet für Naturschutz und Landschaftspflege des Kreises abgelehnt. Begründung hierfür ist, dass der bestehende Weg durch ein Landschaftsschutzgebiet von hohem Rang führt. Die Nutzung als Baustraße lässt das Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich nur unter sehr strengen Bedingungen zu, die im gegebenen Fall von der Kreisverwaltung als nicht erfüllt angesehen werden.

Auch die Umsetzung der Variante „Silberbruch“ erfordert eine Ausnahmegenehmigung. Aufgrund des vergleichbaren Sachverhalts kann auch hier keine positive Entscheidung erreicht werden. Damit verbleiben aus dem ursprünglichen Verkehrswegekonzept drei Alternativen. Auf eine davon wollen sich BLB NRW und die Stadt Iserlohn in Kürze einigen. 

Stellenangebote
Nach oben