Grundsanierung der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel

BLB NRW

Grundsanierung der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel

Modernisieren im laufenden Haftbetrieb

Mit ihren 40 Jahren ist die Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel in die Jahre gekommen. Um einen zeitgemäßen Vollzug in der JVA zu garantieren, lässt der BLB NRW die Haftanstalt für die Justiz sanieren. Das Besondere: der Betrieb läuft während der Sanierung normal weiter.

Wie die JVA zu ihrem Namen kam

Im Volksmund wird die Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel auch Simonshöfchen genannt. So heißt das Gewerbegebiet an dessen nördlichen Ende die Pforte und somit der Eingang zur JVA liegt. Ursprünglich, als sie im April 1980 in Betrieb ging, wurde sie nur JVA-Wuppertal genannt. Sie löste die damals bestehende JVA Wuppertal am Bendahl ab, die später abgerissen wurde. Die Bezeichnung änderte sich im Dezember 2010, als eine weitere JVA in Wuppertal im Stadtteil Ronsdorf in Betrieb genommen wurde. Da erhielt sie den Zusatz Vohwinkel, nach dem Stadtteil, in dem sie sich befindet.

Grundinstandsetzung und ergänzender Neubau

Bis 2023 wird das Gebäude der JVA Wuppertal-Vohwinkel saniert und durch Neubauten ergänzt. Die geplanten Maßnahmen sehen die Grundinstandsetzung der Häuser und Funktionsbereiche sowie sonstiger Infrastruktureinrichtungen vor. Nach der Sanierung sollen die gesamten bautechnischen Anlagen für einen langfristigen Weiterbetrieb der Anstalt gerüstet sein und die JVA den Anforderungen an einen modernen Strafvollzug entsprechen. Statt ursprünglichen 517 Plätzen steigt die Anzahl der vorhandenen Haftplätze dann auf rund 580 an.

Zu der geplanten Grundsanierung gehören:

  • eine Sanierung der Fassade und der Umwehrungsmauer
  • der Einbau von Etagenduschen auf den Haftabteilungen
  • eine Modernisierung der medizinischen Abteilung
  • die Erneuerung der haustechnischen Anlagen (u. a. der Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallation, Brandmeldeanlage, Aufzüge, Lüftung, Notstromversorgung der Gebäudeleittechnik)
  • die Erneuerung der vollzugsspezifischen technischen Anlagen (u. a. der Sicherheitstechnik und der Kameraanlagen)
  • eine Modernisierung der Zaunanlage
  • eine Verbesserung des baulichen Brandschutzes

Im Zuge der Baumaßnahmen werden darüber hinaus die Dienstwohnungsgebäude, die Fahrzeughalle, das Verwaltungsgebäude sowie das Technik- und Küchengebäude abgerissen. Diese Flächen werden danach für Neubauten genutzt.

Neu erbaut werden:

  • Hafthaus C und D
  • Pfortengebäude
  • Küchengebäude
  • Multifunktionsgebäuce mit Verwaltung und weiteren Funktionsbereichen
  • Werkhallen

Daten und Fakten

  • Erstinbetriebnahme: 1980        
  • Ursprüngliche Haftplatzkapazität : 517    

Grundsanierung mit ergänzenden Neubauten        

  • Beginn der Abbrucharbeiten: September 2017        
  • Vollständige Fertigstellung: Ende 2023        
  • Haftplätze bei Fertigstellung: rd. 580        
  • prognostizierte Gesamtkosten: rd. 209,3 Mio. €

Sanieren im laufenden Betrieb

Eine besondere Herausforderung für Planer und JVA-Bedienstete: Ein Großteil der Insassen wird während der gesamten Baumaßnahmen in Vohwinkel bleiben. Denn das alte Hafthaus, das später durch den Neubau ersetzt wird, ist während der Sanierung weiter in Betrieb. So wird sichergestellt, dass während der gesamten Bauphase die erforderliche Anzahl an Haftplätzen vorhanden ist. Saniert wird abschnittsweise und unter hohen Sichherheitsanforderungen.
Durch den Neubau mehrerer Gebäude werden nicht nur kostenträchtige Übergangslösungen vermieden, sondern auch die betrieblichen und vollzuglichen Abläufe verbessert. Zugleich können die Sicherheit optimiert und dadurch der aktuell gebotene Sicherheitsstandard erreicht werden. Die Maßnahme erweist sich dementsprechend als wirtschaftlich und nachhaltig

  • © BLB NRW
    Grundriss
    Der Grundriss der JVA nach der Erweiterung. Die Neubauten sind blau dargestellt.
  • An einem Pfahl hängt ein Schild mit der Aufschrift Simonshöfchen und im Hintergrund ist ein Schutthaufen zu sehen.
    © BLB NRW
    Abbrucharbeiten am Simonshöfchen
    Die alten Gebäude am Rand der JVA Wuppertal-Vohwinkel müssen Platz für Neubauten machen.
  • Ein Abbruchbagger vor einem Schutthaufen.
    © BLB NRW
    Die Abbrucharbeiten
    Der Abbruch der alten Gebäude geht dem Neubau voran.
  • Das Projektteam sitzt an einem Tisch.
    © BLB NRW
    Teambesprechung
    Das Projektteam der Niederlassung Düsseldorf.
  • © BLB NRW
    Vergitterte Fenster
    Die alten Fenster der JVA Wuppertal-Vohwinkel.

Justizmodernisierung in NRW: Wuppertal ist erst der Anfang

Mit der Errichtung des Baustellenumfeldes und den ersten Abrissarbeiten ist im September 2017 begonnen worden. Die Fertigstellung ist für Ende 2023 geplant. Damit wird der Weg frei für zahlreiche weitere Umbau- und Neubaumaßnahmen, die der BLB NRW im Rahmen des Justizvollzugsmodernisierungsprogramms für die Justiz realisiert.


Jochen König und Franz Wanders © BLB NRW

Jochen König und Franz Wanders

Technische und kaufmännische Projektleitung

Mit der Sanierung der JVA in Wuppertal startet der BLB NRW ein großes Modernisierungsprogramm. Welche Auswirkung hat das auf die Arbeit im Projektteam?

Wanders: Das Projekt gilt als Schlüsselprojekt für die erforderliche Justizvollzugsmodernisierung in Nordrhein-Westfalen. Kommt es zu Verzögerungen in diesem Projekt, verzögern sich alle daran anschließenden Projekte entsprechend. Die Kommunikation zwischen dem BLB NRW, der Justiz und allen anderen Projektbeteiligten ist der entscheidende Schlüssel zum Erfolg.

König: Es darf keine Einzelkämpfer geben. Um dies zu unterstreichen, wird erstmalig im BLB NRW eine Projektleitung mit einer Doppelspitze aus kaufmännischer und technischer Leitung eingesetzt.

Welche Besonderheiten ergeben sich durch die Arbeit im Sicherheitsbereich?

Wanders: Alle am Bau Beteiligten werden vor Beginn der Baumaßnahme durch die Justiz sicherheitsüberprüft. Dann bewertet die JVA die Ergebnisse und entscheidet, ob die Personen im Inneren der JVA arbeiten dürfen.

König: Da geht es natürlich nicht darum, ob mal jemand schwarzgefahren ist, sondern um tatsächliche Vorstrafen. Dieser Ablauf kann zu Verzögerungen führen: Erst nach dem Abschluss des Vergabeverfahrens werden die Bauunternehmer überprüft. Wenn es dann ein Sicherheitsproblem gibt, müssen wir den Unternehmer kündigen und die Suche erneut beginnen.

Welche zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen gibt es während der Bauzeit?

König: Es darf nicht zum Kontakt zwischen Gefangenen und den am Bau Beteiligten kommen. Jede einzelne Arbeit muss mit der JVA abgesprochen werden, zu jedem Handwerker gehört jemand, der ihn begleitet und beaufsichtigt.

Wanders: Das ist eine Herausforderung für alle Beteiligten. Dazu ist viel nötig: eine gute Kommunikation und Koordination in der Planung – und gegenseitiges Verständnis zwischen Planern, Bauarbeitern und den Mietern.

Vielen Dank für das Gespräch!


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