Grundsanierung der Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel
Modernisieren im laufenden Haftbetrieb
Wie die JVA zu ihrem Namen kam
Im Volksmund wird die Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel auch Simonshöfchen genannt. So heißt das Gewerbegebiet an dessen nördlichen Ende die Pforte und somit der Eingang zur JVA liegt. Ursprünglich, als sie im April 1980 in Betrieb ging, wurde sie nur JVA-Wuppertal genannt. Sie löste die damals bestehende JVA Wuppertal am Bendahl ab, die später abgerissen wurde. Die Bezeichnung änderte sich im Dezember 2010, als eine weitere JVA in Wuppertal im Stadtteil Ronsdorf in Betrieb genommen wurde. Da erhielt sie den Zusatz Vohwinkel, nach dem Stadtteil, in dem sie sich befindet.
Grundinstandsetzung und ergänzender Neubau
Die Gebäude der JVA Wuppertal-Vohwinkel werden derzeit saniert und durch Neubauten ergänzt. Die geplanten Maßnahmen sehen die Grundinstandsetzung der Häuser und Funktionsbereiche sowie sonstiger Infrastruktureinrichtungen vor. Nach der Sanierung sollen die gesamten bautechnischen Anlagen für einen langfristigen Weiterbetrieb der Anstalt gerüstet sein und die JVA den Anforderungen an einen modernen Strafvollzug entsprechen. Statt ursprünglichen 517 Plätzen steigt die Anzahl der vorhandenen Haftplätze dann auf 697 an.
Zu der geplanten Grundsanierung gehören:
- eine Sanierung der Fassade und der Umwehrungsmauer
- der Einbau von Etagenduschen auf den Haftabteilungen
- eine Modernisierung der medizinischen Abteilung
- die Erneuerung der haustechnischen Anlagen (u. a. der Elektro-, Heizungs- und Sanitärinstallation, Brandmeldeanlage, Aufzüge, Lüftung, Notstromversorgung der Gebäudeleittechnik)
- die Erneuerung der vollzugsspezifischen technischen Anlagen (u. a. der Sicherheitstechnik und der Kameraanlagen)
- eine Modernisierung der Zaunanlage
- eine Verbesserung des baulichen Brandschutzes
Im Zuge der Baumaßnahmen werden darüber hinaus die Dienstwohnungsgebäude, die Fahrzeughalle, das Verwaltungsgebäude sowie das Technik- und Küchengebäude abgerissen. Diese Flächen werden danach für Neubauten genutzt.
Neu erbaut werden:
- Hafthaus C und D
- Pfortengebäude
- Küchengebäude
- Multifunktionsgebäude mit Verwaltung und weiteren Funktionsbereichen
- Werkhallen
Daten und Fakten
- Erstinbetriebnahme: 1980
- Ursprüngliche Haftplatzkapazität : 517
Grundsanierung mit ergänzenden Neubauten
- Beginn der Abbrucharbeiten: September 2017
- Haftplätze bei Fertigstellung: 697
Sanieren im laufenden Betrieb
Eine besondere Herausforderung für Planer und JVA-Bedienstete: Ein Großteil der Insassen wird während der gesamten Baumaßnahmen in Vohwinkel bleiben. Denn das alte Hafthaus, das später saniert oder durch einen Neubau ersetzt wird, ist während der Sanierung weiter in Betrieb. So wird sichergestellt, dass während der gesamten Bauphase die erforderliche Anzahl an Haftplätzen vorhanden ist. Saniert wird abschnittsweise und unter hohen Sichherheitsanforderungen.
Durch den Neubau mehrerer Gebäude werden nicht nur kostenträchtige Übergangslösungen vermieden, sondern auch die betrieblichen und vollzuglichen Abläufe verbessert. Zugleich können die Sicherheit optimiert und dadurch der aktuell gebotene Sicherheitsstandard erreicht werden. Die Maßnahme erweist sich dementsprechend als wirtschaftlich und nachhaltig
Justizmodernisierung in NRW: Wuppertal ist erst der Anfang
Mit der Errichtung des Baustellenumfeldes und den ersten Abrissarbeiten ist im September 2017 begonnen worden. Mit der Fertigstellung der Sanierung und Erweiterung der JVA Vohwinkel wird der Weg frei für zahlreiche weitere Umbau- und Neubaumaßnahmen, die der BLB NRW im Rahmen des Justizvollzugsmodernisierungsprogramms für die Justiz realisiert.

Nachgefragt bei
Jochen König und Franz Wanders
Wanders: Das Projekt gilt als Schlüsselprojekt für die erforderliche Justizvollzugsmodernisierung in Nordrhein-Westfalen. Die Kommunikation zwischen dem BLB NRW, der Justiz und allen anderen Projektbeteiligten ist der entscheidende Schlüssel zum Erfolg.
König: Es darf keine Einzelkämpfer geben. Um dies zu unterstreichen, wird erstmalig im BLB NRW eine Projektleitung mit einer Doppelspitze aus kaufmännischer und technischer Leitung eingesetzt.
Wanders: Alle am Bau Beteiligten werden vor Beginn der Baumaßnahme durch die Justiz sicherheitsüberprüft. Dann bewertet die JVA die Ergebnisse und entscheidet, ob die Personen im Inneren der JVA arbeiten dürfen.
König: Da geht es natürlich nicht darum, ob mal jemand schwarzgefahren ist, sondern um tatsächliche Vorstrafen. Dieser Ablauf kann zu Verzögerungen führen: Erst nach dem Abschluss des Vergabeverfahrens werden die Bauunternehmer überprüft. Wenn es dann ein Sicherheitsproblem gibt, müssen wir den Unternehmer kündigen und die Suche erneut beginnen.
König: Es darf nicht zum Kontakt zwischen Gefangenen und den am Bau Beteiligten kommen. Jede einzelne Arbeit muss mit der JVA abgesprochen werden, zu jedem Handwerker gehört jemand, der ihn begleitet und beaufsichtigt.
Wanders: Das ist eine Herausforderung für alle Beteiligten. Dazu ist viel nötig: eine gute Kommunikation und Koordination in der Planung – und gegenseitiges Verständnis zwischen Planern, Bauarbeitern und den Mietern.