Vermietetes Verwaltungs- und Gerichtsgebäude in Hamm

59071 Hamm | Marker Allee 94-96

Standort und Lage

  • Hamm, Stadtteil Uentrop (Übergang zu Hamm Mitte)
  • Umgebung geprägt durch Büro- und Wohnbebauung sowie Grünflächen
  • Verkehrsanbindung: Bushaltestelle ca. 150 m, Bahnhof ca. 3 km, Autobahn ca. 8 km entfernt

Objektinformationen

Hauptgebäude

  • Nutzung durch Landesarbeitsgericht (LAG) und Arbeitsgericht Hamm
  • modernisierungs- und sanierungsbedürftig
  • Baujahr ca. 1979, 4 Vollgeschosse, Mietfläche ca. 3.676 m², 74 Außenstellplätze (teilweise überdacht), 1 Garage
  • Aufstockung in 2003 (ca. 168 m² Mietfläche)

Nebengebäude

  • Hausmeisterwohnhaus
  • Baujahr 1979, Wohnfläche ca. 152 m²
  • Teilweise Feuchtigkeitsschäden

Eckdaten

Mietverträge

  • Mietvertrag für Haupt- und Nebengebäude mit Land NRW zu übernehmen bzw. identisch neu abzuschließen. Laufzeit bis 31.8.2028
  • Antennenmietvertrag mit LAG Hamm

Energieausweis (Hauptgebäude)

  • Wesentlicher Energieträger: Erdgas, Strom
  • Endenergiebedarf Wärme: 175 kWh/(m²*a)
  • Endenergiebedarf Strom: 61 kWh/(m²*a)
  • Primärenergiebedarf: 303 kWh/(m²*a)

Grundstücksangaben

  • Grundstücksfläche ca. 12.974 m²
  • Gemarkung Hamm, Flur 21, Flurstück 730
  • Größere Teichanlagen im rückwärtigen Bereich

Art der mögl. baul. Nutzung

  • Flächennutzungsplan: öffentliche Verwaltung
  • BPlan Nr. 02.083 Marker Allee: Fläche für den Gemeinbedarf, GRZ 0,4; GFZ 1,1
  • Nutzungsänderung erfordert Änderung des BPlans in Zusammenspiel mit Denkmaleigenschaft (s.u.)

Schadstoffbelastungen

  • Gemäß Auskunft aus Altlastenkataster keine Schadstoffeinträge (Boden)
  • Kampfmittel: Aufgrund früherer Bombardierung besondere Untersuchungen bei Maßnahmen erforderlich
  • Baujahrestypische Gebäudeschadstoffe teilweise vorhanden

Weitere Belastungen

  • Eintragung Hauptgebäude und Grundstücksteile inkl. Teichanlagen in Denkmalliste lfd. Nr. 395 (gilt nicht für Aufstockung des Hauptgebäudes)
  • Denkmaleigenschaft des Hauptgebäudes umfasst neben der Bausubstanz auch die spezifische Nutzung als Arbeitsgericht
  • Keine Eintragungen in Abt. II des Grundbuches, keine Baulasten

Sonstiges

  • Kunstwerk im Eingangsbereich (in Denkmaleintrag enthalten, jedoch nicht Gegenstand der Interessenbekundung)

Verfahrenshinweise und Rahmenbedingungen für das IBV

Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung und ein Fragebogen auszufüllen und an den BLB NRW (Ansprechpartner und Email-Adresse siehe Erklärung) zu senden. 

Achtung: Das Interessenbekundungsverfahren beginnt am 03.09.26 und endet am 04.12.2026



Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

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