Vermietetes Verwaltungs- und Gerichtsgebäude in Hamm
59071 Hamm | Marker Allee 94-96
Standort und Lage
- Hamm, Stadtteil Uentrop (Übergang zu Hamm Mitte)
- Umgebung geprägt durch Büro- und Wohnbebauung sowie Grünflächen
- Verkehrsanbindung: Bushaltestelle ca. 150 m, Bahnhof ca. 3 km, Autobahn ca. 8 km entfernt
Objektinformationen
Hauptgebäude
- Nutzung durch Landesarbeitsgericht (LAG) und Arbeitsgericht Hamm
- modernisierungs- und sanierungsbedürftig
- Baujahr ca. 1979, 4 Vollgeschosse, Mietfläche ca. 3.676 m², 74 Außenstellplätze (teilweise überdacht), 1 Garage
- Aufstockung in 2003 (ca. 168 m² Mietfläche)
Nebengebäude
- Hausmeisterwohnhaus
- Baujahr 1979, Wohnfläche ca. 152 m²
- Teilweise Feuchtigkeitsschäden
Eckdaten
Mietverträge
- Mietvertrag für Haupt- und Nebengebäude mit Land NRW zu übernehmen bzw. identisch neu abzuschließen. Laufzeit bis 31.8.2028
- Antennenmietvertrag mit LAG Hamm
Energieausweis (Hauptgebäude)
- Wesentlicher Energieträger: Erdgas, Strom
- Endenergiebedarf Wärme: 175 kWh/(m²*a)
- Endenergiebedarf Strom: 61 kWh/(m²*a)
- Primärenergiebedarf: 303 kWh/(m²*a)
Grundstücksangaben
- Grundstücksfläche ca. 12.974 m²
- Gemarkung Hamm, Flur 21, Flurstück 730
- Größere Teichanlagen im rückwärtigen Bereich
Art der mögl. baul. Nutzung
- Flächennutzungsplan: öffentliche Verwaltung
- BPlan Nr. 02.083 Marker Allee: Fläche für den Gemeinbedarf, GRZ 0,4; GFZ 1,1
- Nutzungsänderung erfordert Änderung des BPlans in Zusammenspiel mit Denkmaleigenschaft (s.u.)
Schadstoffbelastungen
- Gemäß Auskunft aus Altlastenkataster keine Schadstoffeinträge (Boden)
- Kampfmittel: Aufgrund früherer Bombardierung besondere Untersuchungen bei Maßnahmen erforderlich
- Baujahrestypische Gebäudeschadstoffe teilweise vorhanden
Weitere Belastungen
- Eintragung Hauptgebäude und Grundstücksteile inkl. Teichanlagen in Denkmalliste lfd. Nr. 395 (gilt nicht für Aufstockung des Hauptgebäudes)
- Denkmaleigenschaft des Hauptgebäudes umfasst neben der Bausubstanz auch die spezifische Nutzung als Arbeitsgericht
- Keine Eintragungen in Abt. II des Grundbuches, keine Baulasten
Sonstiges
- Kunstwerk im Eingangsbereich (in Denkmaleintrag enthalten, jedoch nicht Gegenstand der Interessenbekundung)
Verfahrenshinweise und Rahmenbedingungen für das IBV
Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung und ein Fragebogen auszufüllen und an den BLB NRW (Ansprechpartner und Email-Adresse siehe Erklärung) zu senden.
Achtung: Das Interessenbekundungsverfahren beginnt am 03.09.26 und endet am 04.12.2026