Attraktive Grundstücksfläche für ein Wohngebiet (WA) in ruhiger Innenstadtlage

WE 1624, Rotdornweg in 52441 Linnich

Standort und Lage

Linnich (ca. 14.000 Einwohner, Kreis Düren) verbindet ländlichen Charme mit guter Verkehrsanbindung zu den Metropolregionen Aachen, Düsseldorf und Köln und ist daher ein beliebter Wohnstandort, der durch seine historische Altstadt und die naturnahe Lage an der Rur besticht. Das Objekt befindet sich im erweiterten Kernbereich der Stadt, nahe zum Rathaus und einem medizinischen Versorgungszentrum, jedoch in ruhiger Wohnlage am Ende des Rotdornweges (Stichstraße) und angrenzend zum Mühlenteich-Bach. 

Das Grundstück ist verkehrsgünstig gelegen. Die Bushaltestelle Linnich Rathaus ist nur ca. 200 m (Linien 277, 278, 279, 287), der Bahnhof Linnich ca. 1,2 km entfernt, von dort verkehrt die Rurtalbahn in Richtung Düren. Die Autobahnanschlüsse Jülich West (A 44) und Erkelenz Süd (A 46) sind nur wenige Kilometer entfernt und gewährleisten schnelle Verbindungen nach Aachen (ca. 35 Min.), Köln (ca. 45 Min) und Düsseldorf (ca. 50 Min.) inklusive der dort befindlichen Flughäfen.

Die Versorgungsinfrastruktur ist durch die Nähe zum Stadtkern sehr gut, Einrichtungen des täglichen Bedarfs, Schulen und weitere Bildungs- und Freizeitangebote sind fußläufig erreichbar. Insgesamt besteht eine hohe Lagequalität für Wohnnutzung, aber ggf. auch das Potenzial für ergänzende (z.B. soziale) Einrichtungen.

Entfernungen

Zentrum Linnich (Place de Lesquin)
Bushaltestelle (Rathaus)
Bahnhof Linnich
ca. 1 km
ca. 200 m
ca. 1,2 km
Anbindung A 44 (Jülich West)
Anbindung A46 (Erkelenz)
ca. 9 km
ca. 12 km
Flughafen Düsseldorf
Flughafen Köln/Bonn
Flughafen Maastricht/Aachen
ca. 70 km
ca. 80 km
ca. 52 km
Ganztagsgrundschule (Bendenweg 21)
Gesamtschule Aldenhoven-Linnich (Bendenweg 19-21)
ca. 1,1 km
ca. 1,1 km
Lebensmitteldiscounter (Netto)
Lebensmitteldiscounter (Aldi)
Lebensmittelvollsortimenter (Edeka)
ca. 280 m
ca. 900 m
ca. 1,1 km

 

Objektbeschreibung

Das zu veräußernde Grundstück wurde bis 2013 als Polizeistandort genutzt, es war ursprünglich mit 3 Gebäuden bebaut, von denen 2 bereits abgerissen wurden. Aktuell befindet sich auf dem Grundstück noch ein ehemaliges Schulgebäude (Abrissobjekt, Baujahr 1960) und ein Kita-Gebäude in Containerbauweise. Das Kita-Gebäude wurde auf Basis eines Gestattungsvertrags auf einer Teilfläche (Flurstück 272) errichtet, zum Ende des Gestattungsvertrages am 31.12.2028 ist der Containerbau vom Vertragspartner zurückzubauen. Monatlich ist ein Entgelt für die Grundstücksnutzung an den Eigentümer zu zahlen.

Das Grundstück besteht aus drei Flurstücken (271, 272, 126/1) mit einer Gesamtfläche von 11.975 m². Die Flurstücke 272 und 272 mit einer Gesamtfläche von 9.058 m² sind nahezu eben, das Flurstück 126/1 mit einer Fläche von 2.917 m² bildet den stark abfallenden und mit Bäumen und Buschwerk bewachsenen Böschungsbereich zum Mühlenteich-Bach, der im Osten des Kaufobjektes angrenzt.

Rechte und Belastungen

Abteilung II: 
Keine Eintragungen

Baulasten:
Erschließungsbaulast auf Flurstück 271 (jedoch innerhalb des Kaufgegenstandes)

Altlasten (Boden): 
gemäß Altlastenauskunft keine

Denkmalschutz: 
nein

Belastungen (Gebäude):
Baujahrestypische Verdachtsmomente auf Schadstoffe, teilw. Schimmel

Sonstiges:
Gestattungsvertrag mit Laufzeit bis 31.12.2028 für Kitagebäude (Interim, Containerbau) auf Flurstück 272 gegen Entgelt
 

Nutzungsperspektiven/Baurecht

Der aktuelle Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Linnich weist die Flurstücke 271 und 272 als Sonderbaufläche und das Flurstück 126/1 als „Sonstige Grünfläche“ aus. Der aktuelle Entwurf des FNP sieht vor, die Flurstücke 271 und 272 sowie eine kleine Teilfläche des Flurstücks 126/1 als Wohnbaufläche auszuweisen, für den größeren Teil des Flurstücks 126/1 soll es bei der Darstellung als „Sonstige Grünfläche“ bleiben. 

Das Objekt liegt nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans. Gemäß Auskunft der Stadt Linnich wäre eine Bebauung der Fläche auf Grundlage des FNP und des § 34 BauGB nicht grundsätzlich unzulässig. Die Stadt Linnich empfiehlt jedoch die Baurechtschaffung im Wege eines (Angebots-) Bebauungsplans.

Dabei würde sich nach Auskunft der Stadt Linnich als Nutzungsperspektive die Festsetzung als Allgemeines Wohngebiet (WA) anbieten. Im Rahmen dieser Festsetzung wären gemäß der Stadt Linnich grundsätzlich alle Formen einer zeitgemäßen Siedlungsentwicklung sowie ggf. auch die planerische Ausweisung einer festen Form der jetzt provisorisch eingerichteten Kindertagesstätte möglich.

Künftige Nutzungen / Baumaßnahmen sind vom Käufer in jedem Fall auf eigene Kosten mit den relevanten Behörden (insbes. Stadt Linnich, Kreis Düren) abzustimmen. 

Eckdaten

Gebäude (Bestand)
Ehem. Schulgebäude, Baujahr 1960,

Flächen Gebäude
ca. 896 m² Mietfläche
ca. 1.084 m² BGF

Grundstück
ca.11.975 m², davon
- Flurstück 271 mit 3.864 m²
- Flurstück 272 mit 5.194 m² 
- Flurstück 126/1 mit 2.917 m²

unregelmäßig geschnitten und mit Gefälle zum Mühlenteich-Bach

Erschließungszustand
Erschließung über Rotdornweg. Der Rotdornweg ist nicht öffentlich gewidmet, jedoch sichert die Stadt Linnich (Eigentümerin) die jederzeitige öffentliche Nutzung zu

Energieausweis
entfällt, da Abrissobjekt

  • Zufahrt zum Grundstück

  • ehem. Schulgebäude (Leerstand)

  • Containerbau Kita

  • Freifläche hinter Schulgebäude

  • Blick von Süd-Ost auf Schul- und Nachbargebäude

  • Grundstücksfreifläche Blick nach Osten

  • Blick seitlich Böschungsbereich Mühlenteich-Bach

  • Blick auf Böschung Mühlenteich-Bach von Osten

  • Nachbarbebauung

  • Ausfahrt zum Rotdornweg

  • Luftbild mit Grundstücksumriss

  • Lageübersicht Kataster

Verfahrenshinweise und Rahmenbedingungen für den Verkauf

Der Verkauf der Liegenschaft erfolgt mit Bebauung „wie sie steht und liegt“. Die Gebotsabgabe erfolgt ausschließlich im Wege eines elektronischen Bieterverfahrens nach vorheriger Registrierung über die Bieterplattform des BLB NRW. Grundlage des Verfahrens sind die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (insbes. §§ 63, 64 LHO). Der BLB NRW führt zur Veräußerung der Liegenschaft ein zweistufiges Bieterverfahren zum Höchstgebot durch, d.h. es finden zwei Bieterrunden statt. Mit dem/der Höchstbietenden der zweiten Bieterrunde (Last and Final) werden die Vertrags- bzw. Verkaufsgespräche mit dem Ziel des Verkaufs geführt.

Für die Teilnahme am Bieterverfahren ist eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung auszufüllen und an den BLB NRW (Ansprechpartner und Email-Adresse siehe Erklärung) zu senden. Sollte uns diese nicht vorliegen, ist eine Objektbesichtigung sowie die Bereitstellung weitergehender Informationen nicht möglich. Über dieses Exposé hinausgehende Informationen zum Verfahren, zum Kaufvertrag und zur elektronischen Gebotsabgabe finden Sie in einem separaten Anwenderleitfaden

Achtung: Die erste Bieterrunde beginnt am 05.12.2025 und endet am 12.02.2026
Kaufpreisvorstellung: 1.500.000 €

Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Bieterplattform, dort können Sie nach entsprechender Registrierung ihr Angebot innerhalb des o.g. Zeitraums abgeben:
https://blb-lip-lvup.lvr.de/lip/action/invoke.do?id=lvulogin&fid=1624-003-V

Nicht rechtzeitig oder über andere Wege (z.B. Fax, Email, Brief, Telefon) abgegebene Gebote sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt! Die Höhe des Höchstgebotes unterliegt der Vertraulichkeit und wird den Teilnehmern nicht mitgeteilt. Ebenso macht der BLB NRW keine Angaben zur Anzahl und Rangfolge der abgegebenen Gebote.


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