Herrenloses Grundstück in Stemwede (OT Wehdem)

Gemarkung Wehdem | Flur 7, Flurstück 290

Grundstücksangaben

Bei dem herrenlosen Flurstück 290, Flur 7, Gemarkung Wehdem, handelt es sich um ein unbebautes Grundstück (Landwirtschaftsfläche An den Wellen) mit einer Gesamtgröße von 1.459 m².

Eckdaten

Grundbuchinhalte

Amtsgericht Rahden, Grundbuch von Wehdem, Blatt 387, lfd. Nr. 4

Gemarkung Wehdem
Flur 7
Flurstück 290
Gesamtgrundstücksfläche: 1.459 m²

Abteilung II
Lfd. Nr. 6:
Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Leitungsrecht einschließlich Nebeneinrichtungen und Nutzungsbeschränkung, Wegerecht) für die Gemeinde Stemwede in Stemwede. Bezug: Bewilligung vom 26.06.2018 (UR-Nr. 312/2018, Notarin Britta Hohn, Espelkamp). Eingetragen am 05.07.2018.

Abteilung III
Lfd. Nr. 3:
Grundschuld i. H. v. 23.000 EUR mit 18 % jährlichen Zinsen für die Sparkasse Minden-Lübbecke, Zweckverbandssparkasse des Kreises Minden-Lübbecke und der Städte Minden und Petershagen in Minden. Der jeweilige Eigentümer ist der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen. Unter Bezugnahme auf die Bewilligung vom 27.01.2003 in der Urkunde Nr. 15/2003 des Notars Heinze in Rahden, brieflos eingetragen am 18.08.2003.

Bauplanungsrecht / Belastungen

Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan wird das Grundstück als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Ein Bebauungsplan sowie eine Innenbereichssatzung liegen nicht vor. 
Altlasten sind nicht vorhanden. Der Kreis Minden-Lübbecke hat in seiner Baulastauskunft mitgeteilt, dass das Grundstück nicht von Baulasten betroffen ist.

Wichtige Information für Kaufinteressenten

Das Grundstück ist unbebaut und mit Sträuchern sowie Büschen bewachsen und mit wenigen Laubbäumen bestockt. Das Flurstück ist unregelmäßig geschnitten. Die Grundschulden in Abt III sind vom Käufer zu übernehmen.

Rahmenbedingungen für den Verkauf

Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um ein Aneignungsrecht des Landes NRW gem. § 928 II BGB, welches zur Aneignung des damit verbundenen Grundstücks berechtigt. Der BLB NRW übernimmt keine Haftung, bspw. für Baurecht, Altlasten, Schadstoffe oder andere eventuelle Belastungen oder Rechtsverhältnisse, die in Verbindung mit dem verbundenen Grundstück stehen.

Die Informationsbeschaffung der mit den Grundstückseigenschaften verbundenen Informationen liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kaufinteressenten bzw. Käufers. 
Es liegen keine weitergehenden Objektinformationen und Unterlagen vor. Eine Besichtigung des Grundstücks kann nicht erfolgen.

Verkaufsverfahren

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW führt zur Veräußerung des Aneignungsrechts des Landes NRW gem. §§ 63, 64 LHO NRW ein einstufiges Bieterverfahren zum Höchstgebot durch, dessen Grundlagen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung und die des europäischen Rechts sind.

Weitere Informationen können den Erläuterungen des Verkaufsverfahrens entnommen werden.

Das Bieterverfahren läuft bis einschließlich 25.08.2026.

Kaufpreisvorstellung

Der Wert des Grundstücks beträgt 43.300,00 EUR.

Nach Abzug der Grundschuld in Abteilung III des Grundbuchblattes sollte das Mindestgebot 20.000,00 EUR betragen.



Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Claudia Petersen

Bonn, Köln, Leverkusen sowie den Rhein-Sieg Kreis, den Rheinisch-Bergischen Kreis und den Oberbergischen Kreis

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