Herrenloses Grundstück in Marienmünster

Herrenloses Grundstück in Marienmünster

Gemarkung Vörden, Flur 9, Flurstück 98

Eckdaten

Grundstücksangaben

Amtsgericht Höxter, Grundbuch von Vörden, Blatt 430

Bei dem herrenlosen Flurstück 98, Flur 9, Gemarkung Vörden handelt es sich um ein teilweise mit einer alten Betonbodenplatte bebautes Grundstück im Außenbereich (§35 BauGB, Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung Ferienhausgebiet) mit einer Gesamtgröße von 637 m². Die Adresse lautet Am Hungerberg 97 in 37696 Marienmünster-Vörden.

Grundbuchinhalte

Abteilung II:

  • Vormerkung zur Sicherung des bedingten Anspruchs auf Rückauflassung für die Stadt Marienmünster. Unter Bezug auf die Bewilligung vom 31.10.1994 eingetragen am 27.1.1995

Abteilung III:

  • 100.000 DM Grundschuld für die Städtische Sparkasse zu Schwelm, nebst 18 vom Hundert Jahreszins, sofort vollstreckbar gem. §800 ZPO. Unter Bezug auf die Bewilligung vom 28.3.1996 (UR 240/96 Notar Zuhorn in Essen) eingetragen am 16.44.1996. 
    • Hinweis: Der Ablösebetrag für die Löschungsbewilligung beträgt voraussichtlich 6.265€
  • 50.000, DM Sicherungshypothek. Aufgrund des Vollstreckungsbescheides des Amtsgericht Hagen vom 18.8.1997 AZ.97 2267754 0 0 zugunsten der Genossenschafts Bank Essen eG in Essen im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragen am 17.9.1998. (Eingetragen auf den ½ Anteil)
    • Hinweis: Für die Löschungsbewilligung ist ggf. eine „Lästigkeitsprämie“ zu zahlen.
  • 26.634,90 DM Sicherungshypothek. Aufgrund des Versäumnisurteils des Landgerichts Essen vom 2.9.1997 3 0 292/97 und des Kostenfestsetzungsbeschlusses des Landgerichts Essen vom 31.10.1997 3 0 292/97 zugunsten der KPMG Deutsche Treuhand Gesellschaft AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Köln im Wege der Zwangsvollstreckung eingetragen am 17.11.1998. (Eingetragen auf den ½ Anteil):
    • Hinweis: Der Ablösebetrag für die Löschungsbewilligung beträgt voraussichtlich 6.500€

Angaben zum Baurecht

Das Grundstück ist bebaubar. Baurechtliche Einstufung der Fläche durch die Stadt Marienmünster gem. §30 BauGB (rechtskräftiger qualifizierter Bebauungsplan); Gemäß Bebauungsplan Nr. 8 Ortschaft Vörden Nutzung gem. BauNVO §10 als Sondergebiet, das der Erholung dient (Zweckbestimmung Ferienhausgebiet) 

Festsetzungen: GFZ 0,2, GRZ 0,2; Zahl der Vollgeschosse: 1; Bauweise: offen 

Lage im Landschaftsschutzgebiet 

Baulasten

  • Keine Eintragungen im Baulastenverzeichnis

Altlasten

  • Keine Eintragungen im Altlastenverzeichnis

Erschließung/Kampfmittel

Es liegen keine Informationen vor.

Sonstiges

Schlechter pflegerischer Zustand (starker Aufwuchs) der Fläche, alte Betonbodenplatte auf dem Grundstück vorhanden

Wichtiger Hinweis

Unter Berücksichtigung der voraussichtlich erforderlichen Ablösebeträge für die Löschungsbewilligungen der Eintragungen in Abteilung III des Grundbuchs (siehe oben Grundbuchinhalte) ist das Aneignungsrecht als wirtschaftlich überschuldet einzustufen,  d.h. die Ablösebeträge übersteigen den kalkulatorischen Wert des Grundstücks.

Die Ablösebeträge für die Löschungsbewilligungen sind vom Käufer des Aneignungsrechtes an die Gläubiger zu zahlen. Unabhängig davon bzw. zusätzlich ist für den Verkauf des Aneignungsrechtes zwingend ein Mindestgebot (Mindestkaufpreis) von 1.500 € erforderlich bzw. zu zahlen.

© BLB NRW
Lageplan
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Luftbild
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Verkaufsverfahren

Der Bau und Liegenschaftsbetrieb NRW führt zur Veräußerung des Aneignungsrechts des Landes NRW gem §§63 64 LHO NRW ein Bieterverfahren zum Höchstgebot durch, dessen Grundlagen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung ( und die des europäischen Rechts sind.

Weitere Informationen können den Erläuterungen des Verkaufsverfahrens entnommen werden.

Rahmenbedingungen für den Verkauf

Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um ein Aneignungsrecht des Landes NRW gem §928 II BGB welches zur Aneignung des damit verbundenen Grundstücks berechtigt Der BLB NRW übernimmt keine Haftung bspw für Baurecht, Altlasten, Schadstoffe oder andere eventuelle Belastungen oder Rechtsverhältnisse die in Verbindung mit den verbundenen Grundstücken stehen Die Informationsbeschaffung der mit den Grundstückseigenschaften verbundenen Informationen liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich und in der Risikosphäre des Kaufinteressenten bzw Käufers.

Der Verkauf des Aneignungsrechts erfolgt in einem einstufigen Bieterverfahren zum Höchstgebot. Die Angebote sind vollständig, bedingungs- und vorbehaltsfrei innerhalb der Angebotsfrist auf postalischem Weg einzureichen. Informationen zum Verfahren, zum Kaufvertrag und zur Gebotsabgabe finden Sie in der Erläuterung des Verkaufsverfahren von Aneignungsrechten.

Für die Teilnahme am Bieterverfahren ist vorab eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung auszufüllen und an den BLB NRW per Email zu senden.

Weitergehende Informationen zum herrenlosen Grundstück liegen dem BLB NRW nicht vor. Eine Besichtigung wird nicht durchgeführt.

Achtung: Die Frist der einstufigen Bieterrunde läuft vom 20.09.2024 bis 14.10.2024

Kaufpreisvorstellung: 1.500,00 Euro

Siehe auch oben wichtigen Hinweis.



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