Herrenlose Grundstücke in Mülheim-Holthausen
Herrenlose Grundstücke in Mülheim-Holthausen
Verkauft wird das Aneignungsrecht des Landes NRW (§ 928 II BGB) an den herrenlosen Grundstücken Gemarkung Holthausen, Flur 10, Flurstück 873, 874, 875, 876, 968, 976, 983
Eckdaten
Grundstücksangaben
Bei dem herrenlosen Flurstücken Gemarkung Holthausen, Flur 10, Flurstück 873, 874, 875, 876, 968, 976, 983 handelt es sich mit Ausnahme von Flurstück 876 um sogenanntes Straßenbegleitgrün, das aus einer kleinen Grünfläche mit einer Größe von ca. 7 m² -13 m² besteht, auf der sich ein Baum befindet. Lediglich bei Flurstück 876 handelt es sich zusätzlich um einen kleinen Teil eines Gehweges an der Ecke entlang der Westminster Straße.
Grundbuch
Amtsgericht Mülheim a. d. Ruhr, Grundbuch von Holthausen, Blatt 3857
lfd. Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe in m² | Wirtschaftsart und Lage |
---|---|---|---|---|---|
34 | Holthausen | 10 | 873 | 7 | Gebäude- und Freifläche Westminsterstraße |
35 | Holthausen | 10 | 874 | 8 | Gebäude- und Freifläche Westminsterstraße |
36 | Holthausen | 10 | 875 | 8 | Gebäude- und Freifläche Westminsterstraße |
37 | Holthausen | 10 | 876 | 13 | Gebäude- und Freifläche Westminsterstraße |
Amtsgericht Mülheim a. d. Ruhr, Grundbuch von Holthausen, Blatt 3996
lfd. Nr. | Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe in m² | Wirtschaftsart und Lage |
---|---|---|---|---|---|
9 | Holthausen | 10 | 968 | 13 | Gebäude- und Freifläche Westminsterstraße |
17 | Holthausen | 10 | 976 | 12 | Gebäude- und Freifläche Westminsterstraße |
24 | Holthausen | 10 | 983 | 12 | Gebäude- und Freifläche Westminsterstraße |
Abteilung II (Blatt 3857)
- Lfd. Nr. 1: Nutzungsbeschränkungen für die Grundstücke für die Stadt Mülheim a. d. Ruhr.
- Lfd. Nr. 2: Rückauflassungsvormerkung für die LEG Landesentwicklungsgesellschaft NRW GmbH in Düsseldorf.
Abteilung II (Blatt 3996)
- Lfd. Nr. 1: Nutzungsbeschränkungen für die Grundstücke für die Stadt Mülheim a. d. Ruhr.
Abteilung III (Blatt 3857 und 3996)
- Keine Eintragungen
Grundbuchauszug jeweils vom 21.05.2024
Erschließung / Belastungen
Zu den Erschließungsbeiträgen nach BauGB oder Ausbaubeiträgen nach KAG NRW teilt die Stadt Mülheim an der Ruhr mit, dass diese für die angefragten Flächen nicht anfallen. Die Stadt Mülheim an der Ruhr teilte ebenfalls mit, dass sich auf den Flurstücken keine Baulasten befinden. Auskunft über Altlasten und schädliche Bodenveränderungen (BBodSchG gemäß § 2 Abs. 3 - 6): Altstandorte und gewerbliche/industrielle Standorte. Dies sind stillgelegte und existierende Gewerbe- und Industriebetriebe bzw. Anlagenteile, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde bzw. wird. Daher ist eine Belastung des Untergrundes z. B. durch den unsachgemäßen Umgang, Handhabungsverluste, Leckagen oder Unfälle im Zusammenhang mit diesen Schadstoffen nicht auszuschließen.
Wichtige Information für Kaufinteressenten
Die Flurstücke liegen im seit dem 23.06.1998 rechtskräftigen Bebauungsplan „Zeppelinstraße / Steinknappen – H 12 (ehem. Wrexham Barracks)“. Dort werden sie als Gemeinschaftsstellplätze für die in westlicher Richtung befindlichen Wohngebäude im allgemeinen Wohngebiet festgesetzt. Der Bebauungsplan enthält in diesen Stellplatzstreifen zudem Markierungen für empfohlene Standorte eines Baumes, die mit einem grünen Kreis gekennzeichnet werden.
Verkaufsverfahren
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW führt zur Veräußerung des Aneignungsrechts des Landes NRW gem. §§ 63, 64 LHO NRW ein Bieterverfahren zum Höchstgebot durch, dessen Grundlagen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die des europäischen Rechts sind.
Weitere Informationen können den Erläuterungen des Verkaufsverfahrens entnommen werden.
Rahmenbedingungen für den Verkauf
Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um ein Aneignungsrecht des Landes NRW gem. § 928 II BGB welches zur Aneignung des damit verbundenen Grundstücks berechtigt. Der BLB NRW übernimmt keine Haftung bspw. für Baurecht, Altlasten, Schadstoffe oder andere eventuelle Belastungen oder Rechtsverhältnisse die in Verbindung mit den verbundenen Grundstücken stehen.
Der Verkauf des Aneignungsrechts erfolgt in einem einstufigen Bieterverfahren zum Höchstgebot. Die Angebote sind vollständig, bedingungs- und vorbehaltsfrei innerhalb der Angebotsfrist auf postalischem Weg einzureichen. Informationen zum Verfahren, zum Kaufvertrag und zur Gebotsabgabe finden Sie in der Erläuterung des Verkaufsverfahren von Aneignungsrechten.
Für die Teilnahme am Bieterverfahren ist vorab eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung auszufüllen und an den BLB NRW per Email zu senden.
Es liegen keine weitergehenden Objektinformationen und –unterlagen vor. Eine Besichtigung des Grundstücks kann nicht erfolgen.
Achtung: Die Frist der einstufigen Bieterrunde läuft vom 20.09.2024 bis 21.10.2024
Kaufpreisvorstellung: 1.500,00 EUR
Das Mindestgebot sollte 1.500,-- EUR betragen
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:
Norma Augenbroe
Bielefeld sowie die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn