Ehem. Landesbehördenhaus in Bonn

53113 Bonn | Friedrich-Ebert-Allee 144

Standort und Lage

Mikrolage

  • Das Grundstück liegt im Bonner Stadtteil Gronau, rund 5 km vom Stadtzentrum entfernt. Der Rhein befindet sich in einer Entfernung von etwa 1,3 km.
  • Die Liegenschaft verfügt über eine sehr gute Visibilität und wird im Osten von der Friedrich-Ebert-Allee (B 9), im Norden von der Olof-Palme-Allee, im Süden vom Platz des Grundgesetzes und im Westen von der Nahum-Goldmann-Allee umgeben.
  • Sämtliche Einrichtungen des täglichen Bedarfs, darunter Supermärkte, Ärzte, Restaurants sowie weitere Einkaufsmöglichkeiten, befinden sich in einem Umkreis von etwa 1 km. Die Rheinaue liegt ebenfalls rund 1 km von der Liegenschaft entfernt. Das Universitätsklinikum Bonn befindet sich etwa 1,8 km westlich des Grundstücks.
  • Der Bonner Hauptbahnhof als zentraler Verkehrsknotenpunkt ist mit dem öffentlichen Nahverkehr in etwa 13 Minuten erreichbar. Unmittelbar östlich der Liegenschaft befindet sich die Haltestelle „Olof-Palme-Allee“. Von dort bestehen Anschlüsse an die Straßenbahnlinien 16, 63, 66, 67 und 68 sowie an die Buslinien N7 und N10.
  • Unmittelbar südlich des Grundstücks befindet sich zudem die Auffahrt zur Autobahn A562. Über die A562 besteht eine direkte Anbindung an die A59 in Richtung Köln.

Liegenschaftsbeschreibung

Das Areal des ehemaligen Landesbehördenhauses wurde in den Jahren 1974 und 1989 bebaut und verfügt insgesamt über rund 60.000 m² Mietfläche. Der Altbau ist mit einer Tiefgarage für etwa 350 Stellplätze unterbaut. Darüber hinaus stehen auf dem Grundstück bis zu 200 Außenstellplätze zur Verfügung. Die Liegenschaft steht vollständig leer. Der Altbau wird bereits seit dem Jahr 2006 und der Neubau seit dem Jahr 2025 nicht mehr genutzt. Der Gebäudekomplex befindet sich in einem sanierungsbedürftigen Zustand. 

Altbau („die liegende 8“)
  • Baujahr: 1974
  • 6 Obergeschosse und 4 Untergeschosse
  • BGF: rd. 60.120 m²
Neubau („Gebäude A und B“)
  • Baujahr: 1986
  • 4 Obergeschosse und 1 Untergeschoss
  • BGF: rd. 12.607 m²
KFZ-Trakt
  • Baujahr: 1974
  • Eigenverbrauchstankstelle und KFZ-Werkstatt
  • Mit einer Sporthalle unterbaut
  • BGF: rd. 3.770 m²

Eckdaten

Energieausweis

Es liegen Energiebedarfsausweise (gültig bis 09.12.2030) vor.

 Altbau, KFZ TraktNeubau
Endenergieverbrauch Wärme134 kWh/(m²·a)198 kWh/(m²·a)
Endenergieverbrauch Strom27 kWh/(m²·a)15 kWh/(m²·a)
Primärenergieverbrauch des Gebäudes49 kWh/(m²·a)46 kWh/(m²·a)

 

Belastungen

  • Laut Auskunft der Stadt Bonn vom 08.12.2025 wird das Grundstück aufgrund der ehemaligen Eigenverbrauchstankstelle und Kfz Werkstatt im Altlastenkataster unter der Nummer 7818 105 geführt. Nach Auskunft der Stadt Bonn ist ein von der früheren gewerblichen Nutzung ausgehendes Gefährdungspotenzial derzeit nicht erkennbar. Zudem befand sich auf dem Grundstück bis 1951 eine Sand und Kiesgrube, die mit Bauschutt, Bodenaushub sowie organischen Abfällen verfüllt wurde. Im Zuge der Errichtung des Landesbehördenhauses wurden die Altablagerungen weitgehend beseitigt. Im Altlastenkataster wird die Fläche mit dem Status „bei derzeitiger Nutzung kein Handlungsbedarf“ geführt.
  • Es bestehen keine Baulasten.
  • Der Gebäudekomplex steht nicht unter Denkmalschutz.
  • Auf dem Flurstück 1514 befindet sich ein Kreuzkrötenbiotop.
  • Im Innenhof der „Liegenden Acht“ befindet sich ein Brunnen des Künstlers Günter Ferdinand Ris (1928 bis 2005) aus dem Jahr 1973, der speziell für diesen Standort konzipiert wurde und zu erhalten ist.
  • Im Gebäude sind baujahrstypische Gebäudeschadstoffe vorhanden, insbesondere KMF, PCB und Asbest.

Grundbuch

  • Bebautes Grundstück, voll erschlossen.
  • Grundstücksfläche gesamt: rd. 51.760 m².
  • Abteilung II: Leitungs und Betretungsrechte zugunsten von RWE und Telekom (betrifft lfd. Nr. 12 und 13).
  • Abteilung III: lastenfrei.
Lfd. Nr.Grundbuch vonGemarkungFlurFlurstückWirtschaftsart und LageGröße
9FriesdorfFriesdorf161516Gebäude und Freifläche181 m²
12FriesdorfFriesdorf161520Gebäude und Freifläche334 m²
13FriesdorfFriesdorf161521Gebäude und Freifläche103 m²
14FriesdorfFriesdorf161522Gebäude und Freifläche34 m²
15FriesdorfFriesdorf161514Gebäude und Freifläche30.892 m²
16FriesdorfFriesdorf161532Gebäude und Freifläche20.216 m²

Sonstiges

  • Der Lüftungsturm der hauseigenen Tiefgarage befindet sich auf dem benachbarten Grundstück der Bundesrepublik Deutschland und ist dinglich gesichert.

Planungsrecht

  • Derzeit ist das Grundstück im Flächennutzungsplan als Sonderbaufläche ausgewiesen. Es besteht aktuell kein rechtskräftiger Bebauungsplan.
  • Die Stadt Bonn beabsichtigt, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Entwicklung des Areals noch im Jahr 2026 weitgehend festzulegen. Hierzu haben die Stadt Bonn und das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein Westfalen (MHKBD) Leitlinien erarbeitet. Diese sollen in den aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 6718-1 „Neues Quartier Bundesviertel“ einfließen und die Grundlage für die städtebauliche Entwicklung der Liegenschaft bilden.
  • Im Wesentlichen sollen folgende Leitlinien und kaufvertragliche Regelungen für die zukünftige Bebauung gelten:
    • Maßgeblich ist die Orientierung an den grundsätzlichen Zielen und Leitlinien der Rahmenplanung Bundesviertel. Vorgesehen ist die Entwicklung eines Urbanen Gebiets (MU) mit dem Schwerpunkt Wohnen. Der Wohnanteil soll mindestens 60 % und maximal 80 % betragen.
    • Ergänzend sind weitere Nutzungen vorgesehen, darunter Gewerbe, Einzelhandel mit insgesamt 2.030 m² Gesamtverkaufsfläche, eine Kindertagesstätte sowie eine dreizügige Grundschule mit Turnhalle.
    • Die mögliche Bruttogrundfläche ohne Kellergeschosse beträgt rund 130.000 m², sofern beide Hochpunkte realisiert werden.
    • Kaufvertraglich soll die Verpflichtung zur Schaffung von 60 % gefördertem Wohnungsbau bezogen auf die Bruttogrundfläche des für Wohnen vorgesehenen Teils des Kaufobjekts festgelegt werden. Davon entfallen 40 % auf die Einkommensgruppe A und 20 % auf die Einkommensgruppe B.
    • Die verkehrliche Erschließung darf ausschließlich über die Nahum Goldmann Allee sowie die Olof Palme Allee erfolgen. Pkw Stellplätze sind ausschließlich in Tiefgaragen vorzusehen.
  • Die vollständige Beschlussvorlage für den Stadtrat der Stadt Bonn sowie vorgelagerte Gremien kann auf der Homepage der Stadt Bonn eingesehen werden. Darin werden die Leitlinien sowie die von der Stadt Bonn angestrebte Vorgehensweise und der zeitliche Rahmen detailliert dargestellt.

Verfahrenshinweise und Rahmenbedingungen für das Interessenbekundungsverfahren

Für die Teilnahme am Interessenbekundungsverfahren ist eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung und Fragebogen auszufüllen und an den BLB NRW (Ansprechpartner und Email-Adresse siehe Erklärung) zu senden. 

Achtung: Das Interessenbekundungsverfahren beginnt am 29.06.26 und endet am 29.09.2026



Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Josephine Höing

Duisburg, Essen, Mülheim, Oberhausen, Krefeld, Mönchengladbach sowie die Kreise Viersen, Wesel und Kleve

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