Herrenlose Flurstücke in Stolberg Münsterbusch
Nähe Buschstraße in 52222 Stolberg (Rheinland)
Eckdaten
Verkaufsobjekt
Verkauft werden die Aneignungsrechte des Landes NRW (§ 928 II BGB) der herrenlosen Flurstücke 1341 und 1342, Flur 49, Gemarkung Stolberg, Amtsgericht Eschweiler.
Die Flurstücke sind seit dem 23.06.1997 herrenlos und für das Land NRW entbehrlich.
Grundstücksangaben
Bei den herrenlosen Flurstücken handelt es sich um eine ca. 32.416 m² und ca. 2.586 m² große Grünfläche, die an der Buschstraße in 52222 Stolberg gelegen sind. Die Flurstücke sind zur Buschstraße leicht hängig.
Das Flurstück 1342 ist zum Fußweg stark abgeböscht. Entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 1341 verläuft eine Ferngasleitung. Das Flurstück 1341 ist zur Buschstraße durch einen Graben abgetrennt. An der nördlichen Flurstücksgrenze 1341 sowie an der westlichen Flurstücksgrenze 1342 befindet sich vereinzelter Strauch- und Baumbestand.
Die Flurstücke sind annähernd dreieckig (1342) und annähernd pfeilförmig (1341) geschnitten und liegen auf einer großen Freifläche.
Grundbuchinhalte
Abt. II:
Erdgasleitungsrecht für die Thyssengas AG in Duisburg Hamborn
Abt. III:
- 581.008,38 € Steuerhauptschuld zugunsten Finanzamt Köln Süd
- In Summe 7.658,41 € Sicherungshypotheken zugunsten der Stadt Stolberg
ACHTUNG:
Die o.g. Beträge sowie die dafür anfallenden Gebühren, die beim Grundbuchamt für die Löschung anfallen, sind vom Käufer/ der Käuferin zu zahlen.
Altlasten
Nach Auskunft des Umweltamtes der Städteregion Aachen vom 09.09.2022 werden beide Flurstücke als Altlastenverdachtsflächen geführt. Nähere Information und Auskünfte hierzu können zusätzlich bei der Bezirksregierung Arnsberg eingeholt werden.
Baulasten
Nach Auskunft des Bauordnungsamtes der Stadt Stolberg vom 22.08.2022 sind für beide Flurstücke keine Baulasten eingetragen.
Denkmalschutz
Nach Auskunft des Bauordnungsamtes der Stadt Stolberg vom 22.08.2022 sind auf den Flurstücken keine Baudenkmäler oder Bodendenkmäler zu verzeichnen.
Angaben zum Baurecht/ Art der möglichen Nutzung
Für Auskünfte zum gültigen Bau- und Planungsrecht sowie der Art der möglichen Nutzung wenden Sie sich bitte an das Bauordnungsamt der Stadt Stollberg.




Ansichten Flurstück 1341
Ansichten Flurstück 1342
Verkaufsverfahren
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW führt zur Veräußerung des Aneignungsrechts des Landes NRW gem. §§ 63, 64 LHO NRW ein einstufiges Bieterverfahren zum Höchstgebot durch, dessen Grundlagen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die des europäischen Rechts sind.
Weitere Informationen können der Erläuterung des Verkaufsverfahrens entnommen werden.
Rahmenbedingung für den Verkauf
Der Verkauf des Aneignungsrechts erfolgt in einem einstufigen Bieterverfahren zum Höchstgebot. Die Angebote sind vollständig, bedingungs- und vorbehaltsfrei innerhalb der Angebotsfrist auf postalischem Weg einzureichen. Informationen zum Verfahren, zum Kaufvertrag und zur Gebotsabgabe finden Sie in der Erläuterung des Verkaufsverfahren von Aneignungsrechten.
Für die Teilnahme am Bieterverfahren ist vorab eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung auszufüllen und an den BLB NRW per Email zu senden.
Weitergehende Informationen zum herrenlosen Grundstück liegen dem BLB NRW nicht vor. Eine Besichtigung wird nicht durchgeführt.
Achtung: Die Frist der einstufigen Bieterrunde läuft vom 04.02.2025 bis 25.02.2025
Mindestkaufpreis: 1.542.000,00 EUR
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:
Nicole Bazarnik
Düsseldorf, Neuss, Grevenbroich, Dormagen, Hilden, Solingen, Remscheid, Wuppertal und Velbert