Herrenlose Flurstücke in Stolberg Münsterbusch

Nähe Buschstraße in 52222 Stolberg (Rheinland)

Eckdaten

Verkaufsobjekt

Verkauft werden die Aneignungsrechte des Landes NRW (§ 928 II BGB) der herrenlosen Flurstücke 1341 und 1342, Flur 49, Gemarkung Stolberg, Amtsgericht Eschweiler.

Die Flurstücke sind seit dem 23.06.1997 herrenlos und für das Land NRW entbehrlich.

Grundstücksangaben

Bei den herrenlosen Flurstücken handelt es sich um eine ca. 32.416 m² und ca. 2.586 m² große Grünfläche, die an der Buschstraße in 52222 Stolberg gelegen sind. Die Flurstücke sind zur Buschstraße leicht hängig.

Das Flurstück 1342 ist zum Fußweg stark abgeböscht. Entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 1341 verläuft eine Ferngasleitung. Das Flurstück 1341 ist zur Buschstraße durch einen Graben abgetrennt. An der nördlichen Flurstücksgrenze 1341 sowie an der westlichen Flurstücksgrenze 1342 befindet sich vereinzelter Strauch- und Baumbestand.

Die Flurstücke sind annähernd dreieckig (1342) und annähernd pfeilförmig (1341) geschnitten und liegen auf einer großen Freifläche.

Grundbuchinhalte

Abt. II:
Erdgasleitungsrecht für die Thyssengas AG in Duisburg Hamborn

Abt. III:

  • 581.008,38 € Steuerhauptschuld zugunsten Finanzamt Köln Süd
  • In Summe 7.658,41 € Sicherungshypotheken zugunsten der Stadt Stolberg
     

ACHTUNG:
Die o.g. Beträge sowie die dafür anfallenden Gebühren, die beim Grundbuchamt für die Löschung anfallen, sind vom Käufer/ der Käuferin zu zahlen.

Altlasten

Nach Auskunft des Umweltamtes der Städteregion Aachen vom 09.09.2022 werden beide Flurstücke als Altlastenverdachtsflächen geführt. Nähere Information und Auskünfte hierzu können zusätzlich bei der Bezirksregierung Arnsberg eingeholt werden.

Baulasten

Nach Auskunft des Bauordnungsamtes der Stadt Stolberg vom 22.08.2022 sind für beide Flurstücke keine Baulasten eingetragen.

Denkmalschutz

Nach Auskunft des Bauordnungsamtes der Stadt Stolberg vom 22.08.2022 sind auf den Flurstücken keine Baudenkmäler oder Bodendenkmäler zu verzeichnen.

Angaben zum Baurecht/ Art der möglichen Nutzung

Für Auskünfte zum gültigen Bau- und Planungsrecht sowie der Art der möglichen Nutzung wenden Sie sich bitte an das Bauordnungsamt der Stadt Stollberg.

Lageplan
Lageplan
Luftbild
Luftbild

Ansichten Flurstück 1341

  • Graben
  • Nördliche Grenze
  • Straßenansicht

Ansichten Flurstück 1342

  • Strauch- und Baumbestand
  • Böschung
  • Rad- und Fußweg
  • Rad- und Fußweg

Verkaufsverfahren

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW führt zur Veräußerung des Aneignungsrechts des Landes NRW gem. §§ 63, 64 LHO NRW ein einstufiges Bieterverfahren zum Höchstgebot durch, dessen Grundlagen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die des europäischen Rechts sind.
Weitere Informationen können der Erläuterung des Verkaufsverfahrens entnommen werden.

Rahmenbedingung für den Verkauf

Der Verkauf des Aneignungsrechts erfolgt in einem einstufigen Bieterverfahren zum Höchstgebot. Die Angebote sind vollständig, bedingungs- und vorbehaltsfrei innerhalb der Angebotsfrist auf postalischem Weg einzureichen. Informationen zum Verfahren, zum Kaufvertrag und zur Gebotsabgabe finden Sie in der Erläuterung des Verkaufsverfahren von Aneignungsrechten.

Für die Teilnahme am Bieterverfahren ist vorab eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung auszufüllen und an den BLB NRW per Email zu senden. 

Weitergehende Informationen zum herrenlosen Grundstück liegen dem BLB NRW nicht vor. Eine Besichtigung wird nicht durchgeführt.

Achtung: Die Frist der einstufigen Bieterrunde läuft vom 04.02.2025 bis 25.02.2025

Mindestkaufpreis: 1.542.000,00 EUR



Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Nicole Bazarnik

Düsseldorf, Neuss, Grevenbroich, Dormagen, Hilden, Solingen, Remscheid, Wuppertal und Velbert

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