Herrenloses Grundstück in Marsberg
BLB NRWHerrenloses Grundstück in Marsberg
Mühlenstraße in 34431 Marsberg
Eckdaten
Grundstücksangaben
Amtsgericht Marsberg, Grundbuch von Niedermarsberg, Blatt 2118
Bei den herrenlosen Flurstücken 546 und 547, Flur 15, Gemarkung Niedermarsberg handelt es sich um eine mit Bäumen/Sträuchern bewachsene Grünfläche entlang der Mühlenstraße in Marsberg (Ortsteil Niedermarsberg, auf Höhe Mühlenstr. 33) mit einer Gesamtgröße von 196 m² (Flurstück 546: 142 m², Flurstück 547: 54 m²).
Grundbuchinhalte
Abteilung II (Flurstück 546):
- Wegerecht zu Gunsten der jeweiligen Eigentümer der Flurstücke Niedermarsberg Flur 15, Nr. 227, 228, 229, 231, 232, 233, 234, 235 und 236.
- Grunddienstbarkeit (Recht zum Gehen und Fahren mit Fahrzeugen aller Art) für die jeweiligen Eigentümer der Grundstücke Gemarkung Niedermarsberg Flur 15, Nr. 230, 301, 302, 303 und 304 (Niedermarsberg Blatt 1434).
- Grunddienstbarkeit für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks Flur 15 Nr. 506 der Gemarkung Niedermarsberg (Niedermarsberg Blatt 1441) (Verpflichtung, das durch den Graben Flur 15 Nr. 506 fließende Wasser des „Grundsillingsenbaches“ mittels einer Verrohrung durchzuleiten, Betretungsrecht, sowie das Recht, die Ausübung der Unterhaltungs- und Überprüfungsarbeiten durchzuführen bzw. Dritten zu übertragen).
Abteilung III:
- Keine Eintragungen
Baulasten
- Keine Eintragungen
Altlasten
Gemäß Altlastenauskunft des Hochsauerlandkreises wird die Fläche aufgrund ihrer ehem. Nutzung im Verzeichnis der Altstandorte und Altablagerungen des Hochsauerlandkreises als Altstandort geführt. Die Fläche diente auskunftsgemäß früher als Betriebsgelände der Marsberger Kupferhütte „Stadtberge“. In den Jahren 1936-1945 wurde hier Kupfer mit Hilfe des sog. „Henderson Verfahrens“ gewonnen, bei dem als Abfallprodukt u.a. ein an Kupfer verarmtes Resterz, das sog. „Kieselrot“ entstand.
Infolge der in den 90er Jahren des vergangenen Jahrhunderts festgestellten Belastungen dieses Kieselrots durch u.a. Dioxine und Furane, wurde das Gelände in den Jahren 2001 bis 2005 umfangreich untersucht und im Anschluss daran in Bezug auf die damalige Nutzung mit öffentlichen Mitteln saniert.
Trotz der durchgeführten Untersuchungen und Sanierungsarbeiten können eventuell vorhandene Restbelastungen nicht ausgeschlossen werden.
Angaben zum Baurecht
Baurechtliche Einstufung der Fläche durch die Stadt Marsberg gem. § 34 BauGB (Gemengelage); Ausweis im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche. Derzeit wird eine Überarbeiten des Flächennutzungsplans durchgeführt.
Erschließung/Kampfmittel
Es liegen keine Informationen vor.
Sonstiges
Laut mündlicher Auskunft des Hochsauerlandkreises verlief früher die Strecke einer Grubeneisenbahn über die Fläche.
Verkaufsverfahren
Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW führt zur Veräußerung des Aneignungsrechts des Landes NRW gem. §§ 63, 64 LHO NRW ein Bieterverfahren zum Höchstgebot durch, dessen Grundlagen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die des europäischen Rechts sind.
Weitere Informationen können den Erläuterungen des Verkaufsverfahrens entnommen werden.
Rahmenbedingungen für den Verkauf
Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um ein Aneignungsrecht des Landes NRW gem. § 928 II BGB welches zur Aneignung des damit verbundenen Grundstücks berechtigt. Der BLB NRW übernimmt keine Haftung bspw. für Baurecht, Altlasten, Schadstoffe oder andere eventuelle Belastungen oder Rechtsverhältnisse die in Verbindung mit den verbundenen Grundstücken stehen. Die Informationsbeschaffung der mit den Grundstückseigenschaften verbundenen Informationen liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich und in der Risikosphäre des Kaufinteressenten bzw. Käufers.
Der Verkauf des Aneignungsrechts erfolgt in einem einstufigen Bieterverfahren zum Höchstgebot. Die Angebote sind vollständig, bedingungs- und vorbehaltsfrei innerhalb der Angebotsfrist auf postalischem Weg einzureichen. Informationen zum Verfahren, zum Kaufvertrag und zur Gebotsabgabe finden Sie in der Erläuterung des Verkaufsverfahren von Aneignungsrechten.
Für die Teilnahme am Bieterverfahren ist vorab eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung auszufüllen und an den BLB NRW per Email zu senden.
Weitergehende Informationen zum herrenlosen Grundstück liegen dem BLB NRW nicht vor. Eine Besichtigung wird nicht durchgeführt.
Achtung: Die Frist der einstufigen Bieterrunde läuft vom 20.09.2024 bis 14.10.2024
Kaufpreisvorstellung: 2.400,00 EUR