Verwaltungsgebäude in Bergheim
BLB NRWVerwaltungsgebäude in Bergheim
Schützenstr. 14 | 50216 Bergheim
Eckdaten
Lage
- Kreisstadt Bergheim, ca. 30 km entfernt von Köln
- Zentrale Innenstadtlage, nahe Rathaus
- Nachbarschaft ist geprägt durch Verwaltungsgebäude, Schulen und Wohnbebauung.
- Gute Verkehrsanbindung – ca. 10 Min. zum Bahnhof, Autobahn A61 ca. 3,6 km entfernt.
Objektinformationen
- Nutzung als Polizeistandort bis Oktober 2023, seitdem leerstehend
- Bebaut mit einem Büro-/Verwaltungsgebäude und einem Carport
- Baujahr 1962, Mietfläche Verwaltungsgebäude ca. 2.113 m², teilweise unterkellert
- 13 Stellplätze in Carports, 2 Garagen sowie ca. 40-45 weitere Stellplätze
Energieausweis
- Primärenergieträger Erdgas H (kWH), Strom
- Endenergieverbrauch Wärme 223 kWh (m²*a)
- Endenergieverbrauch Strom 65 kW (m²*a)
Grundstücksangaben
- Grundstücksfläche ca. 5.892 m² (Flurstück 400)
- Das Grundstück ist erschlossen über die Schützenstraße.
Art der mögl. baul. Nutzung
- Flächennutzungsplan: Flächen für Gemeinbedarf
- Das Flurstück liegt nicht im Bereich eines qualifizierten Bebauungsplans; Zulässigkeit von Bauvorhaben entsprechend gemäß § 34 BauGB
Schadstoffbelastungen
- Gemäß Auskunft aus Altlastenkataster kein Altlastenverdacht (Boden).
- Verdacht auf baujahrestypische Schadstoffe im Gebäude.
Sonstige Belastungen
- Abt. II des Grundbuches:
beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Bau, Betrieb, Unterhaltung eines Kanals inkl. Bau- und Aufwuchsbeschränkung für Stadt Bergheim) - Keine Baulasten
Sonstiges
- Größerer Gartenteich im Hof der Liegenschaft
Informationen zum Interessensbekundungsverfahren
Zur Abgabe einer gültigen Interessenbekundung füllen Sie bitte die Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung sowie den bereitgestellten Fragebogen aus und übersenden beide Dokumente unterzeichnet per E-Mail an den unten genannten Ansprechpartner des BLB NRW. Liegen uns diese beiden von Ihnen ausgefüllten Unterlagen nicht vor, wird Ihre Interessenbekundung nicht berücksichtigt.
Wichtig: Interessenbekundungsverfahren vom 14.06.2024 bis 16.09.2024.
Eingangsbestätigungen und Schreiben nach Verfahrensentscheidung werden standardmäßig nicht versandt.