Anbau der Kreispolizeibehörde in Hürth

Anbau der Kreispolizeibehörde in Hürth

Hürth, Stadtteil Hermülheim

Standort und Lage

Makrolage

Hürth, eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, liegt in der Nähe von Köln und gehört zur Metropolregion Rheinland. Die Nachbarschaft umfasst ein Pflegeheim, eine Musikschule und eine Grünfläche, die ehemals ein Friedhof war. Hürth ist auch bekannt für die ansässige Medienbranche und bietet eine gute Infrastruktur sowie vielfältige Freizeitmöglichkeiten.

Mikrolage

Die Bonnstraße in Hürth zeichnet sich durch ihre günstige Mikrolage aus. Die Straße ist von einer Vielzahl von Geschäften und Gewerbebetrieben gesäumt, die den Bewohnern und Besuchern eine breite Palette an Einkaufsmöglichkeiten bieten.

Die Bonnstraße ist zudem sehr gut an das Verkehrsnetz angebunden. In unmittelbarer Nähe befindet sich eine Bushaltestelle, die nur 150 Meter entfernt ist. Von dort aus gelangt man in etwa 8 Minuten zum Bahnhof. Die gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr ermöglicht eine bequeme und schnelle Erreichbarkeit der umliegenden Stadtteile sowie eine Verbindung zu anderen Städten und Gemeinden.

Darüber hinaus liegt die Autobahn A4 nur 3,7 Kilometer entfernt, was eine einfache Anbindung an das regionale und überregionale Straßennetz bietet. Dies ermöglicht eine bequeme Fahrt zu anderen Zielen in der Umgebung von Hürth und darüber hinaus.

Entfernungen

Köln 9 km
Bonn 26 km
Flughafen Köln/Bonn 21 km

 

Eckdaten

Objektinformationen

Das Gebäude wurde im Jahr 1984 errichtet und ist an das ehemalige Kreishaus angebaut. Es wird über das Nachbargebäude beheizt, da es keine eigene Heizung und keine eigenen Versorgungsanschlüsse besitzt. Der Zugang zu den Büroetagen erfolgt teilweise ausschließlich über das Nachbargebäude.

Energieausweis

Energieauswei liegt noch nicht vor.

Grundstücksangaben

Bei dem Flurstück 655, handelt es sich um ein Büro-/Verwaltungsgebäude (Baujahr 1984) mit einer Gesamtgröße von ca. 1.213 m². Das Flurstück liegt an der Bonnstraße in 50354 Hürth.

Eigentumsverhältnisse

Das Flurstück ist in Nutzung als Polizeistandort bis 31.12.2023. 

Altlasten/Schadstoffe

Gemäß Auskunft aus Altlastenkataster liegt kein Altlastenverdacht (Boden) vor. Es liegt ein Verdacht auf Schadstoffe im Gebäude (baujahrestypisch) vor.

Sonstiges Belastungen

Keine Eintragungen in Abt. II des Grundbuches, keine Baulasten, kein Denkmalschutz.

Angaben zum Baurecht/Art der möglichen Nutzung

Nach Auskunft stellt der Flächennutzungsplan den Bereich als gemischte Baufläche dar. Der Aufstellungsbeschluss für BPlan (044d) besagt eine Entwicklung einer gemischten Nutzung mit Wohnen und nicht störendem Gewerbe im Rahmen eines Urbanen Gebiets (MU) oder Mischgebiets (MI); Zulässigkeit von
Bauvorhaben entsprechend gemäß § 33 BauGB.

Rahmenbedingungen

Besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Hürth gem. § 25 Abs. 1 S. 1 Ziff. 1 BauGB
Ein Besitzübergang ist frühestens zum 1.1.2024 möglich.


Informationen zur Abgabe einer Interessenbekundung

Zur Abgabe einer gültigen Interessenbekundung füllen Sie bitte die Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung sowie den bereitgestellten Fragebogen aus und übersenden beide unterzeichnet per E-Mail an den unten genannten Ansprechpartner des BLB NRW. Liegen uns diese beiden von Ihnen ausgefüllten Unterlagen nicht vor, wird Ihre Interessenbekundung nicht berücksichtigt.

Der festgelegte Zeitraum für die Interessenbekundung ist datiert vom 30.06.2023 bis 30.09.2023.


Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Johannes Lentz

Aachen sowie die Kreise Düren, Euskirchen, Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis

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