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Verantwortung

So geht der BLB NRW mit Leerständen um

Mit alten Landesgrundstücken gegen Wohnungsknappheit

Im Zuge der Wohnraum-Debatte richtet sich der Blick der Öffentlichkeit immer öfter auf Leerstände des BLB NRW. In den Kommentarspalten lokaler Medien, bei kommunalpolitischen Debatten und selbst bei Studentenprotesten wird der Immobilienbetrieb des Landes aufgefordert, diese Flächen abzutreten. Dank eines gezielten Verkaufsverfahrens des BLB NRW entsteht bereits jetzt vielerorts bezahlbarer Wohnraum auf ehemaligen Landesgrundstücken. Doch bevor ein Gebäude in den Verkauf gehen kann, muss es für Landeszwecke entbehrlich sein.

Der Auftrag des BLB NRW besteht darin, der Landesverwaltung und den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen adäquate Flächen für ihre Arbeit zur Verfügung zu stellen. Wird aber etwa ein Finanzamt frei, weil die Behörde in einen Neubau des BLB NRW umgezogen ist, geht der BLB NRW zunächst folgender Frage nach: Welche Nutzung ist in dem Gebäude oder auf dem Grundstück prinzipiell vorstellbar? Und gibt es innerhalb der Landesverwaltung einen Flächenbedarf, der mit dieser Liegenschaft gedeckt werden kann? 

In diesen Abwägungsprozess fließen eine Reihe von Faktoren ein. So sind etwa denkmalrechtliche, bautechnische und wirtschaftliche, aber auch stadtplanerische Aspekte zu berücksichtigen. Denn genauso wenig, wie man ein denkmalgeschütztes, ehemaliges Finanzamt zu einem hochmodernen Forschungslabor umbaut, kann man sich über die kommunale Planungshoheit hinwegsetzen und an dem Standort ungefragt etwa eine Justizvollzugsanstalt errichten. Lässt sich eine landesinterne Weiternutzung der Liegenschaft unter den oben genannten Faktoren hingegen sinnvoll realisieren, muss der BLB NRW dieser Option den Vorzug einräumen.

Meldet keine Landesbehörde Bedarf an, sind die Flächen entbehrlich und gehen in den Verkauf. Dabei kann es vorkommen, dass vom Auszug der letzten Nutzer bis zum tatsächlichen Verkauf der Liegenschaft einige Jahre vergehen. Der Grund dafür liegt nicht nur in der vorgeschalteten Entbehrlichkeitsprüfung, sondern vor allem in einem Verkaufsprozess, der aus gutem Grund in mehreren Schritten erfolgt. So soll sichergestellt werden, dass die Immobilien, wo immer möglich, zur Entlastung der angespannten Wohnungsmarktsituation beitragen.

Wohnraum-Quote nimmt Investoren in die Pflicht

„Kann mit unseren Immobilien geförderter Wohnraum geschaffen werden?“ Diese Frage steht auch für Noemi David, Leiterin des Fachbereichs An- und Verkauf, immer wieder an erster Stelle. Vor den eigentlichen Verkauf schaltet der BLB NRW deshalb regelmäßig ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren. In diesem prüft er, ob es Kaufinteressenten gibt, die die nicht mehr benötigten Flächen für Wohnbebauung nutzen wollen oder ob die Kommune das Grundstück zur Erfüllung kommunaler Zwecke erwerben möchte. In diesen Fällen kommt ein Direktverkauf zum Verkehrswert infrage. Liegt ein solches Interesse nicht vor, wird das Grundstück im Bieterverfahren an den Höchstbietenden verkauft. Auch dann knüpft der BLB NRW in Abstimmung mit dem Ministerium der Finanzen und dem für Bauen zuständigen Ministerium den Verkauf häufig an Vorgaben, zu wie viel Prozent ein Neubau der Schaffung von gefördertem Wohnraum dienen muss. In den vergangenen Jahren sind so viele nicht mehr benötigte Flächen verkauft worden, auf denen demnächst Menschen zu bezahlbaren Mietpreisen wohnen werden. Ein Beispiel ist der Verkauf des ehemaligen Düsseldorfer Gefängnis-Areals an der Ulmenstraße, im Volksmund Ulmer Höh‘ genannt (wir berichteten in Einblicke 2018). Aber auch der ehemalige Dienstsitz von IT.NRW in der Landeshauptstadt wurde mit der Auflage verkauft, dass hier zu mindestens 30 Prozent geförderter Wohnraum entsteht. Durch den geplanten Wohnungsmix erschließt sich für die Investoren eine große Zielgruppe, vom Businesspendler bis hin zu Familien. Ganz ähnlich sieht es auch einige Kilometer weiter nordöstlich auf dem Areal der ehemaligen Pädagogischen Hochschule in Essen aus: Bis 2021 entstehen hier 306 Wohnungen, davon 102 als geförderter Wohnraum.


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