Grundstück mit Altbestand (ehem. Finanzamt Moers) und PKW-Parkplatz
Unterwallstraße 1 | 47441 Moers
Standort und Lage
Makrolage
Die Stadt Moers ist eine kreisangehörige Stadt und die größte Stadt des Kreises Wesel in Nordrhein-Westfalen. Moers liegt am westlichen Rand des Ruhrgebiets, rd. 7 km westlich von Duisburg / rd. 13 km nördlich von Krefeld und gehört zur Metropolregion Rhein-Ruhr. Das Stadtgebiet unterteilt sich in drei Stadtteile, die sich über eine Fläche von insgesamt ca. 68 km² erstrecken. Moers zählt derzeit insgesamt rd. 105.600 Einwohner (Stand 31.12.2023).
Die Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung in Moers war in den letzten 5 Jahren positiv (Bevölkerung: plus 1,8% / Haushalte: plus 3,9%). Gemäß der Bevölkerungsprognose des statistischen Landesamtes NRW (IT.NRW) ist bis zum Jahr 2050 (Basisjahr 2021) mit einem Rückgang der Bevölkerung um rd. -6,1% zu rechnen. Insgesamt ist in der Stadt Moers eine leicht erhöhte Veralterung in der Bevölkerungsstruktur i. V. zu dem Durchschnittswert NRW erkennbar (Durchschnittsalter Moers: 45,3 Jahre / NRW: 44,2 Jahre).
Moers profitiert als Wirtschaftsstandort von einer Lage zwischen Ruhrgebiet und Rheinschiene. Nach dem Rückzug des Bergbaus ist die Wirtschaft in Moers durch mittelständische Unternehmen verschiedener Branchen mit jeweils weniger als 500 Beschäftigten geprägt. Schwerpunkt sind Dienstleistungen und Handel. Große ansässige Unternehmen sind u. a. Edeka Rhein-Ruhr (Sitz der Zentrale), Dr. Oetker Werk (Onken), Schleupen AG, Modehaus Braun. Insgesamt waren in Moers zum 31.12.2024 rd. 35.971 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, darunter 24.070 Einpendler, am Arbeitsort gemeldet.
Moers ist durch die Bundesautobahnen A40, A42 und A57 an das Fernstraßennetz angebunden. Die Stadt liegt an der deutsch niederländischen Ferienstraße Oranier-Route. Der Bahnhof Moers liegt an der Niederrheinstrecke, auf der die Regionalbahn „Der Niederrheiner“ (RB 31) Xanten–Moers–Duisburg verkehrt. Zusätzlich fährt seit Februar 2020 an Wochentagen ab Moers der Regional Express RE 44 „Fossa-Emscher-Express“, der im Stundentakt über Duisburg und Oberhausen nach Bottrop verkehrt.
Der Straßenpersonennahverkehr wird hauptsächlich von der NIAG durchgeführt und umfasst den Raum Moers mit den Nachbarstädten Rheinberg, Kamp- Lintfort, Neukirchen-Vluyn sowie die westlich des Rheins gelegenen Stadtteile von Duisburg (Baerl, Homberg und Rheinhausen). Der internationale Flughafen Düsseldorf liegt rd. 25 km (Luftlinie) südlich der Stadt.
Entfernungen
Stadtzentrum Moers | 300 m |
A 40/A 57 – Autobahnkreuz Moers | ca. 5 km |
Düsseldorf Airport (DUS) | ca. 25 km |
Mikrolage
Das Verkaufsgrundstück befindet sich im nördlichen Bereich der Innenstadt von Moers im Ortsteil Moers-Mitte (10.497 Einwohner, Stand 31.12.2024), der zum Stadtteil Moers (32.434 Einwohner, Stand 31.12.2024) gehört. Die unmittelbare Umgebungsbebauung ist durch Wohn- und Geschäftshäuser sowie vereinzelt Mehrfamilienhäuser geprägt. Im Osten grenzt das Rathaus von Moers an, im Norden verläuft angrenzend der Moersbach. Die Lage des Verkaufsobjektes selbst gehört zu dem zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt. Eine Anbindung an das regionale Straßenverkehrsnetz besteht über die unmittelbar südlich verlaufende L745 (Unterwallstraße). An das überregionale Straßenverkehrsnetz besteht über die in rd. 2 km südlich verlaufende A40 sowie die westlich verlaufende A57 (Kreuz Moers). Versorgungsmöglichkeiten für den täglichen Bedarf sowie öffentliche Einrichtungen sind in der Mikrolage (Innenstadt) fußläufig gut vorhanden. An den öffentlichen Personennahverkehr ist das Verkaufsgrundstück mit einem engmaschigen Busliniennetz (nächstgelegene Bushaltestelle „Rathaus Moers“ in ca. 50 m) sowie das Schienennetz der DB-AG (Hauptbahnhof Moers, rd. 1,5 km Entfernung) gut angeschlossen.




Liegenschaftsbeschreibung
Die beiden Verkaufsgrundstücke sind durch den Stadtgraben und den Nordring voneinander getrennt. Auf den Flurstücken 392, 452, 453 und 455 (Flur 4, Gemarkung Moers) befinden sich das Gebäude des Finanzamts Moers (bestehend aus fünf Gebäudeteilen) und eine öffentliche Grünfläche. Der Parkplatz mit 138 Stellplätzen für das Finanzamt liegt nördlich auf den Flurstücken 443 und 444 (Flur 3, Gemarkung Moers).
Flächenangaben
Das Gebäude besitzt im Bestand ca. 7.454 m² NGF. Die hieraus abzuleitende BGF als Grundlage für Abbruchkosten beträgt rd. 8.300 m² (ober- und unterirdisch). Die bestehende Dokumentation der Schadstoffsituation für das Gebäude weist Belastungen mit Asbest, PCB, PCP, KMF und PAK in baujahres- und objekttypischem Umfang aus.
Zustand
Das Verkaufsgrundstück ist an der Unterwallstraße mit einem Verwaltungsgebäude Baujahr 1969 bebaut. Das Gebäude steht langjährig leer und ist nicht im Bestand reaktivierbar. Eine Kernsanierung mit Umnutzung scheidet aus. Die wirtschaftliche Variante und politisch gewollte zukünftige Nutzung sind der Abbruch für eine Neubebauung.
Rechte und Belastungen
Grundstücksangaben
Das Verkaufsgrundstück besteht aus zwei Teilflächen und ist von polygoner
Form und liegt auf Straßen-/Umgebungsniveau. Die Topographie ist überwiegend
eben und teilweise mit kleinen Böschungsbereichen versehen.
Altlasten und Kampfmittel (Boden)
Das Verkaufsgrundstück ist nicht im Altlastenkataster des Kreises Wesel erfasst. Es liegen auch keine Hinweise auf Beeinträchtigungen durch in der Nähe liegende Altlasten oder sonstige Bodenverunreinigungen vor.
Darüber hinaus haben gemäß schriftlicher Auskunft zu Kampfmitteln ausgewertete Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen Hinweise auf vermehrte Bombenabwürfe ergeben. Insbesondere existiert ein konkreter Verdacht auf Kampfmittel bzw. Militäreinrichtungen des 2. Weltkrieges 13 (Bombenblindgänger). Es wird eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel im ausgewiesenen Bereich des Blindgängerverdachtspunktes empfohlen. Bei Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Ein Blindgängerverdachtspunkt besteht nach Aktenlage am westlichen Gebäudeteil, an der rechten unteren Gebäudeecke. Gemäß Ministerialerlass NRW 36-54.01 vom 16.03.2022 gilt grundsätzlich, dass das Land NRW keine Kostenübernahme für Kampfmittelthemen trägt. Vielmehr geht das Kampfmittelrisiko auf den neuen Eigentümer über, wenn aus dem Landes- oder Bundesvermögen ohne Garantie der Kampfmittelfreiheit veräußert wird.
Weiterhin liegt gemäß Auskunft über die bergbaulichen Verhältnisse und Bergschadensgefährdung das Verkaufsgrundstück über dem auf Steinkohle verliehenen Bergwerksfeld „Rheinpreußen“. Eigentümerin der Bergbauberechtigung ist die RAG AG.
Belastungen
In Abteilung II besteht für das Verkaufsgrundstück folgende Eintragungen:
- Lfd. Nr. 5: Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (Trafostations- und
Leitungsrecht) für die Energie Wasser Niederrhein GmbH, Moers.
Auf dem Verkaufsgrundstück sind keine Baulasten eingetragen.
Das Verkaufsgrundstück befindet sich nicht innerhalb einer als Naturschutz-, Landschaftsschutz- oder Wasserschutzgebiet klassifizierten Zone. Gem. Auskunft des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW liegt das Verkaufsgrundstück im Bereich einer durch Hochwasser gefährdeten Zone. Für den äußeren nördllichen Teilbereich besteht eine hohe Hochwasserwahrscheinlichkeit (Wiederkehrintervall >10-20 Jahre), während für den südlcihen Teilbereich eine mittlere Hochwasserwahrscheinlichkeit betseht (Wiederkehrintervall >100 Jahre).
Denkmalschutz
Gemäß Denkmalliste und auch der Angaben des in Aufstellung befindlichen B-Plans Nr. 220 der Stadt Moers liegt das Verkaufsobjekt im Bereich des Baudenkmals denkmalgeschützte Wall- und Grabenanlage der Stadt Moers (Baudenkmal Nr. 103) sowie innerhalb des Denkmalbereichs Nr. 1, Wall- und Grabenanlage. Das Plangebiet befindet sich zudem unmittelbar neben dem denkmalgeschützten Baudenkmal Rathaus. Für beide Baudenkmale gilt, dass der Umgebungsschutz der Baudenkmale zu beachten ist.
Energieausweis
Der Energieausweis ist gemäß § 80 GEG nicht erforderlich, da das
Verkaufsobjekt nicht mehr nutzbar ist und ein Abriss vorgesehen ist.
Nutzungsperspektiven/Baurecht
Im Rahmen städtebaulicher Planungen wurden die Bebauungspläne Nr. 220 (ehem. Finanzamt) und Nr. 221 (zugehörige Parkplatzfläche) erarbeitet und befinden sich aktuell im Stadium vor Offenlegung (juristisch: in Aufstellung). Die zukünftige Nutzung sieht eine verdichtete MU bzw. WA Nutzung vor.
Eckdaten
Grundstücksgröße
Grundstücksgröße insgesamt 10.799 m²
Flurstücke
Auf den Flurstücken 392, 452, 453 und 455 (Flur 4, Gemarkung Moers)
befinden sich das Gebäude des Finanzamts Moers (bestehend aus fünf
Gebäudeteilen) und eine öffentliche Grünfläche. Der Parkplatz mit 138
Stellplätzen für das Finanzamt liegt nördlich auf den Flurstücken 443 und
444 (Flur 3, Gemarkung Moers).
Erschließungszustand
Das Verkaufsgrundstück liegt an der öffentlichen Unterwallstraße, die
endgültig ausgebaut ist. Die Erschließungsbeiträge und Kanalanschlussbeiträge
sind bereits bezahlt.
Hinweise zum Bebauungsplanverfahren
Für den Verkaufsgegenstand ist zur Schaffung von Baurecht ein Bebauungsplanverfahren anhängig. Die entsprechenden Unterlagen erhalten sie auf Anfrage.
Die Einleitung und Durchführung des B-Planverfahrens zur Schaffung des erforderlichen Baurechts, obliegt ausschließlich dem Höchstbieter/Käufer und fällt in dessen Risikosphäre. Wesentliche Fragen zur Bebaubarkeit, zum Planverfahren und zum Qualifizierungswettbewerb, sind vom Interessenten bereits während des Bieterverfahrens vor Abgabe des finalen Gebots auf eigene Kosten mit den zuständigen Stellen/Behörden zu klären. Es ist nicht möglich, derartige Klärungen in die Phase der Kaufvertragsverhandlungen nach Zuschlagserteilung zu verlagern. Eventuelle Verfahrensvorgaben der Stadt/Gemeinde in Bezug auf die Schaffung von Baurecht (z.B. Qualifizierungsverfahren, städtebaulicher Wettbewerb) sind vom Käufer auf eigene Kosten durchzuführen. Dies gilt auch für den Fall, dass derartige Vorgaben erst nach dem finalen Gebot durch die Stadt entschieden werden bzw. erfolgen. Der Interessent hat die entsprechenden Kosten in seinem Kaufgebot einzupreisen.
Verfahrenshinweise und Rahmenbedingungen für den Verkauf
Der Verkauf der Liegenschaft erfolgt zum Höchstgebot auf Basis §§ 63, 64 LHO im Wege eines mehrstufigen Bieterverfahrens, dessen Grundlagen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die des europäischen Rechts sind.
Der Verkauf der Liegenschaft erfolgt mit Bebauung „wie sie steht und liegt“. Ein Verkauf der Grundstücke erfolgt somit mit heutigem Baurecht und im Ist-Zustand. Eine eventuell erforderliche Baurechtschaffung für die Vorgesehene Nutzung liegt im Risikobereich des Käufers.
Für die Teilnahme am Bieterverfahren ist vorab eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung auszufüllen und an den BLB NRW möglichst per E-Mail (PDF, siehe unten genannte Ansprechperson) zu senden.
Sollte uns diese Erklärung nicht vorliegen, ist die Bereitstellung weitergehender Informationen sowie eine Objektbesichtigung nicht möglich. Mögliche Besichtigungstage und –zeiten werden den Kaufinteressenten auf Nachfrage mitgeteilt.
Über dieses Exposé hinausgehende Informationen zum Verfahren, zur Gebotsabgabe sowie zum Kaufvertrag finden Sie in einem separaten Anwenderleitfaden.
Achtung: Die erste Bieterrunde beginnt am 21.07.2025 und endet am 22.09.2025
Mindestkaufpreisvorstellung: 2.800.000,00 €
Über den nachfolgenden Link gelangen Sie zur Bieterplattform, dort können Sie nach entsprechender Registrierung Ihr Angebot innerhalb des o.g. Zeitraums abgeben:
https://blb-lip-lvup.lvr.de/lip/action/invoke.do?id=lvulogin&fid=1003-002-V
Nicht rechtzeitig oder über andere Wege (z.B. Fax, Email, Brief, Telefon) abgegebene Gebote sind nicht zugelassen und werden nicht berücksichtigt.
Die Höhe des Höchstgebotes unterliegt der Vertraulichkeit und wird den Teilnehmern nicht mitgeteilt. Ebenso macht der BLB NRW keine Angaben zur Anzahl und Rangfolge der abgegebenen Gebote.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Norma Augenbroe
Bielefeld sowie die Kreise Gütersloh, Herford, Höxter, Lippe, Minden-Lübbecke und Paderborn