Jugendstrafvollzug
Erheblicher Bedarf an weiteren Haftplätzen
In Nordrhein-Westfalen bestandaufgrund der Überbelegung in den Justizvollzugsanstalten immer noch ein erheblicher Bedarf an weiteren Haftplätzen. Im rechtsrheinischen Raum wurden für den geschlossenen Jugendvollzug 510 Haftplätze in einer neuen Jugendhaftanstalt benötigt, davon 360 für den Vollzug von Jugendstrafe und rund 150 für den Vollzug von Untersuchungshaft.
Diese Jugendhaftanstalt soll unter anderem die Untersuchungshaftzuständigkeit der bestehenden Justizvollzugsanstalt (JVA) Wuppertal und die Strafhaftzuständigkeit der JVA Siegburg übernehmen. In beiden Anstalten sind bislang Erwachsene und Jugendliche untergebracht. Um dem Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts besser gerecht werden zu können, werden nach Fertigstellung dieser neuen Anstalt landesweit Erwachsenen- und Jugendvollzug vollständig getrennt. Das ist der Grund, weshalb eine weitere selbständige Jugendhaftanstalt gebraucht wurde. Erweiterungen bestehender Anstalten hätten nicht ausgereicht.
Folgende Leitlinien waren für die Standortauswahl maßgebend: Von der neuen Anstalt aus müssen die Landgerichte in Bonn, Köln, Wuppertal, Düsseldorf, Duisburg, Essen und Hagen sowie die zugehörigen Amtsgerichte gut erreichbar sein. Daher bezog sich die Standortsuche vor allem auf die Region Wuppertal. Der Standort muss über eine gute Verkehrsanbindung mit Autobahnanschluss in der Nähe und eine gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln verfügen.
