Gesamtprojekt

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen (BLB NRW) beabsichtigt, im Auftrag der Landesregierung NRW auf einer ca. 30 ha großen, landeseigenen Fläche ("Scharpenacken") Gebäude für folgende Nutzungen zu errichten:

Mit der Realisierung dieser Liegenschaften sind begleitende Infrastruktur- und Ausgleichsmaßnahmen notwendig. Der Bau der Justizvollzugsanstalt für Jugendhaft ist bereits fertig gestellt und an die Justiz übergeben worden.

Infrastrukturmaßnahmen

Lageplan_Projekte

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Lageplan der Projekte

Der BLB NRW hat eine provisorische Straße von der Parkstraße über die ehemalige Standortverwaltung und den alten Sportplatz zur Baustelle errichtet, auf der ein Großteil der Baufahrzeuge verkehren. Die Straße Erbschlö wird dadurch so weit wie möglich von Baustellenverkehr entlastet. Siehe hierzu auch die regelmäßigen Informationsschreiben (unter "Aktuelles").

Es wurde eine Ampel an der Einmündung der provisorischen Baustraße in die Parkstraße errichtet, die mit der Signalanlage an der Kreuzung Parkstraße/Erbschlö und den Signalanlagen bis zum Lichtscheid synchronisiert worden ist, damit der Verkehr auf der Parkstraße weiterhin reibungslos fließen kann.

 


Ausgleichsmaßnahmen

Maßnahmen zum Ausgleich der Eingriffe durch die Landesvorhaben

Das Kompensationskonzept umfasst sowohl Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1115 V als auch externe Ausgleichmaßnahmen auf dem Scharpenacken. Nähere Angaben zum Kompensationskonzept finden Sie unter "Baurecht und Umwelt"

Erhalt der Population des Kammmolchs

Anfang 2008 wurden in kurzer Entfernung vom bisherigen Habitat des Kammmolches neue Laichgewässer und ein neues Landhabitat angelegt, um die Population des Kammmolches zu erhalten. Die Gewässer wurden über ein Jahr vor der geplanten Umsiedlung der Tiere entwickelt, so dass sich die erforderlichen Strukturen ausbilden können. Das „alte“ Biotop wird bis zum 31. Mai 2009 von den Baumaßnahmen verschont und durch einen Schutzzaun abgesperrt. Vor der Baufeldfreimachung werden die Tiere mit Reusen, Auslegen von Schlangenbrettern und Gummimatten sowie durch Keschern abgefangen und in das neue Habitat umgesiedelt. Um ein Rückwandern zu vermeiden wird das neue Gewässer und das Umfeld großräumig durch eine für Amphibien nicht überwindbare Abzäunung umgeben.

Die Belange des Artenschutzes wurden bei der Projektplanung für die Jugendhaftanstalt als wichtige Eckpunkte einbezogen. Eine entsprechende Schutzzone für den Kammmolch im Bereich des ehemaligen Langwaffenschießstandes wurde so bemessen, dass von einer erfolgreichen Umsiedlung der lokalen Population bis zum 31.05.2009 auszugehen ist. Die gefällten Bäume verbleiben im geschützten Bereich und werden erst nach der Umsiedlung der Tiere im Juni entfernt. Das Schutzkonzept wurde von den beteiligten Behörden als ausreichend eingestuft.

Pläne für die Gesamtfläche des ehemaligen Standortübungsplatzes Scharpenacken

Nach Aufgabe der militärischen Nutzung hat sich das Gebiet Scharpenacken zu einem bedeutenden Naherholungsgebiet in Wuppertal entwickelt. Daher haben die Belange der Erholungsnutzung schon seit Beginn des Planungsprozesses eine hohe Bedeutung. Durch das vertraglich mit der Stadt Wuppertal festgelegte Wegenetz ist sichergestellt, dass das Gesamtgebiet für die Naherholung dauerhaft zugänglich bleibt. Die Anbindung der benachbarten Siedlungsbereiche an den Erholungsraum wird über dieses Wegenetz gewährleistet. Auch während der Bauzeit werden geeignete Wegebeziehungen für die Erholungssuchenden angeboten.Die sehr beliebten Hauptwanderwege des Gesamtgebietes bleiben dauerhaft erhalten, so dass auch in Zukunft die Landschaft des Scharpenacken für die Menschen erlebbar bleibt.

Die Maßnahmen für den Naturschutz erfordern in einigen Bereichen eine Einzäunung und damit eine Einschränkung der Zugänglichkeit für die Erholungsnutzung, da einige Arten sehr störungsempfindlich sind. Vor allem freilaufende Hunde schränken heute die Funktion des Landschaftsschutzgebietes als Lebensraum dieser Arten ein. Die Offenlandflächen werden wie heute auch zukünftig durch Schafbeweidung gepflegt. Diese Nutzung ist naturverträglich und wird entsprechend des Artenschutzes ausgerichtet. Die geplante Einzäunung vereinfacht auch die Nutzung durch den Schäfer, der in der Vergangenheit wiederholt Probleme mit freilaufenden Hunden hatte.

Durch die Einzäunung von Offenlandbereichen entfallen Teilflächen für die unmittelbare Begehung und Ausübung von Freizeitaktivitäten. Um den erforderlichen Ausgleich für die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu gewährleisten, ist diese Beruhigung im engen räumlichen Zusammenhang mit den Eingriffen durch die Errichtung der Landeseinrichtungen zwingend erforderlich. Diese eingezäunten Flächen werden zukünftig besondere Qualitäten für naturschutzorientierte Erholungsformen (Naturbeobachtung) entwickeln.

Der weitaus größere Teil des Scharpenacken wird von diesen Einschränkungen nicht tangiert. Die Flächen können weiterhin für die Naherholung einschließlich verträglicher Freizeitaktivitäten genutzt werden. Durch die vertragliche Bindung der Schafbeweidung wird die bisherige Nutzung dauerhaft fortgeführt. Die Landschaftsstruktur dieser Flächen wird sich daher nicht wesentlich ändern.

Ökologische Baubegleitung

Die ökologische Baubegleitung soll auf Grundlage der Bauleitplanung und des Baurechts zu einer umweltverträglichen, fachgerechten und konfliktmindernden Durchführung des Bauprozesses beitragen. Es wird darauf geachtet, dass die ökologisch festgelegten Vorgaben berücksichtigt und die landschaftspflegerischen Schutzmaßnahmen von den Firmen fachgerecht durchgeführt werden.

 


Infotafel Kleingewässer

Erholung auf dem Scharpenacken im Einklang mit der Natur

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