Fragen und Antworten (FAQ) zum Gesamtprojekt
Was konkret soll in Wuppertal-Ronsdorf auf dem Grundstück Parkstraße/ Erbschlö gebaut werden?
Bleibt das Gebiet rund um die Baustelle für die Erholung suchende Öffentlichkeit zugänglich?
Wie wird versucht, die Belastungen für die Anwohner durch den zusätzlichen Baustellenverkehr zu minimieren?
Wird es durch den Baustellenbetrieb zu vermehrtem Lärm kommen und was ist geplant, um die Problematik in den Griff zu bekommen?
Ist eine neue Justizvollzugsanstalt überhaupt notwendig?
Warum ist der Standort Wuppertal gewählt worden? Gab es keine Alternativen?
Gibt es schon konkrete Pläne für die Neubauten?
Werden die vorhandenen Wertigkeiten des Naturhaushaltes entsprechend ihrer hohen Bedeutung berücksichtigt?
Müssen die Anwohner in der Umgebung der neuen Justizvollzugsanstalt Angst vor Kriminalität haben?
Wird es Freigänger geben?
Gibt es Ausbrüche aus dem geschlossenen Vollzug?
Kann die Bevölkerung bei der konkreten Bauplanung für die Polizeibauten, für die Justizvollzugsschule und für die Justizvollzugsanstalt mitreden?
Verlieren die Grundstücke der Nachbarn an Wert?
Werden durch die Neubauten Arbeitsplätze in der Region geschaffen?
Was konkret soll in Wuppertal-Ronsdorf auf dem Grundstück Parkstraße/ Erbschlö gebaut werden?
Die Justiz des Landes Nordrhein Westfalen will in Wuppertal-Ronsdorf eine neue Justizvollzugsanstalt (JVA) des geschlossenen Vollzuges mit rund 500 Plätzen bauen. Vorgesehen sind 325 Plätze für den Vollzug von Jugendstrafe. Die restlichen 175 Plätze sollen für den Vollzug von Untersuchungshaft für junge Gefangene bereitstehen. Darüber hinaus sollen Gebäude für die Polizei sowie eine neue Justizvollzugsschule und eine Landesfinanzschule entstehen.
Das städtebauliche Konzept des prämierten Wettbewerbsbeitrags von Winking Architekten und WES Landschaftsarchitekten für die Polizeibauten und die Landesschulen diente als Grundlage für die weitere Planung, die Gegenstand des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung ist (siehe hierzu auch die Ergebnisse des Wettbewerbs).
zurück zur ÜbersichtBleibt das Gebiet rund um die Baustelle für die Erholung suchende Öffentlichkeit zugänglich?
Der eigentliche Bauplatz wurde wegen der Verkehrssicherungspflicht weiträumig abgesperrt, damit Unbefugte ihn nicht mehr betreten und die Bauarbeiten Dritte nicht gefährden können. Die Zäune werden nach Abschluss der Bauarbeiten wieder entfernt.
Der BLB hat sich im Durchführungsvertrag zum Bebauungsplan zur Einzäunung von Ausgleichsflächen verpflichtet. Die Ausgleichsfläche sorgt dafür, dass den Belangen des Naturschutzes Rechnung getragen wird. Alle an der Planung des Bauvorhabens beteiligten Fachbehörden sind sich einig, dass das Konzept eine begrüßenswerte Weiterentwicklung des Naherholungsbereiches Scharpenacken bringt. Auch das Interesse der Bevölkerung an einer Freizeitgestaltung in dem Gebiet wurde angemessen berücksichtigt.
Es wird aktuell ein neuer Reitweg erstellt, um in die Naherholungsfläche zu gelangen. Leider hat sich die Fertigstellung witterungsbedingt verzögert.
zurück zur ÜbersichtWie wird versucht, die Belastungen für die Anwohner durch den zusätzlichen Baustellenverkehr zu minimieren?
Der BLB NRW hat eine provisorische Straße von der Parkstraße über die ehemalige Standortverwaltung und den alten Sportplatz zur Baustelle errichtet, auf der ein Großteil der Baufahrzeuge verkehren. Die Straße Erbschlö wird dadurch so weit wie möglich von Baustellenverkehr entlastet. Siehe hierzu auch die regelmäßigen Informationsschreiben (unter "Aktuelles").
Es wurde eine Ampel an der Einmündung der provisorischen Baustraße in die Parkstraße errichtet, die mit der Signalanlage an der Kreuzung Parkstraße/Erbschlö und den Signalanlagen bis zum Lichtscheid synchronisiert worden ist, damit der Verkehr auf der Parkstraße weiterhin reibungslos fließen kann.
zurück zur ÜbersichtWird es durch den Baustellenbetrieb zu vermehrtem Lärm kommen und was ist geplant, um die Problematik in den Griff zu bekommen?
Der BLB NRW hat ein umfassendes Beschwerdemanagement eingerichtet. Informationen hierzu finden Sie im entsprechenden Informationsflyer.
zurück zur ÜbersichtIst eine neue Justizvollzugsanstalt überhaupt notwendig?
In Nordrhein-Westfalen besteht ein Bedarf an weiteren Haftplätzen. Der Bedarf geht sogar über die in Wuppertal zu schaffenden 500 Haftplätzen hinaus. Spätestens im Jahr 2010 muss der im Jugendstrafvollzugsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen formulierte Anspruch auf Einzelunterbringung im Jugendbereich umzusetzen sein. Auch deshalb baut die Justiz ein weiteres Hafthaus auf dem Areal der Jugendvollzugsanstalt in Heinsberg mit weiteren rund 250 neuen Haftplätzen.
zurück zur ÜbersichtWarum ist der Standort Wuppertal gewählt worden? Gab es keine Alternativen?
Grundlage für die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wuppertal und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1115 V ist die 53. Änderung des Regionalplanes des Regierungsbezirkes Düsseldorf.
Im Rahmen der 53. Änderung des Regionalplanes wurden alternative Standorte in der Region Wuppertal/ Remscheid/ Solingen betrachtet. Dabei wurden 35 Standorte abgeprüft. Die Standortprüfung erfolgte anhand von Kriterien wie:
- Flächengröße
- verkehrlichen Erschließung
- naturräumlichen Ausstattung
- Schonung schutzbedürftiger Nutzungen wie z. B. Wohnbebauung
- Verfügbarkeit und damit kurzfristiger Realisierbarkeit des Vorhabens
Aus der Betrachtung der Gesamtheit geht hervor, dass der Standort Parkstraße/Erbschlö in besonderem Maße den Kriterien gerecht werden kann. Hervorzuheben ist die kurzfristige Verfügbarkeit des Standortes. Des Weiteren zeichnet sich der Standort durch seine günstige verkehrliche Anbindung an das örtliche und überörtliche Straßennetz aus (L 419 / A 1).
Die regionalplanerische Standortentscheidung wird auch auf kommunaler Planungsebene bestätigt.
zurück zur ÜbersichtGibt es schon konkrete Pläne für die Neubauten?
Mit dem Ziel, für das Planvorhaben ein qualitätvolles städtebauliches sowie landschaftsplanerisches Gerüst zu schaffen, hat der BLB in Abstimmung mit der Stadt Wuppertal im Oktober 2007 ein kooperatives Wettbewerbsverfahren durchgeführt. Von vier Entwurfsteams, die jeweils aus Stadtplanern und Landschaftsplanern bestanden, wurden Lösungen der Planungsaufgabe erarbeitet und der Öffentlichkeit sowie dem Preisgericht präsentiert. (Siehe hierzu auch die Ergebnisse des Wettbewerbs)
zurück zur ÜbersichtWerden die vorhandenen Wertigkeiten des Naturhaushaltes entsprechend ihrer hohen Bedeutung berücksichtigt?
Die Belange von Natur und Landschaft wurden von Planungsbeginn an in besonderem Maße berücksichtigt.
Als eine wichtige Grundlage für die Gesamtplanung wurden bereits im Frühjahr 2007 die umfangreichen biologischen Untersuchungen begonnen. Auf dem gesamten Scharpenacken wurden durch die Biologische Station Mittlere Wupper in der Vegetationsperiode 2007 eine flächendeckende Biotoptypenkartierung durchgeführt. Faunistische Untersuchungen erfolgten in 2007 und im Frühjahr 2008 (s. Planung und Baurecht, planungsbezogene Untersuchungen und Fachgutachten).
Die Umweltberichte zur 30. Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplan Nr. 1115 V stellen die umweltrelevanten Aspekte der Planung umfassend und systematisch dar, so dass die Belange des Umweltschutzes in der Abwägung durch den Rat der Stadt Wuppertal berücksichtigt werden konnten.
Um auch nach der Baurechtschaffung eine umweltverträgliche Umsetzung der Baumaßnahmen sicherzustellen, hat der BLB NRW eine umfassende ökologische Baubegleitung beauftragt.
Diese formuliert an entscheidenden Punkten Vorgaben für die umweltrelevanten Bauarbeiten, so dass die im Planverfahren entwickelten Vermeidungs-, Schutz- und Verminderungsmaßnahmen auch im Einzelfall von den ausführenden Firmen eingehalten werden.
zurück zur ÜbersichtMüssen die Anwohner in der Umgebung der neuen Justizvollzugsanstalt Angst vor Kriminalität haben?
Es gibt keine Erkenntnisse darüber, dass es in der räumlichen Umgebung von Haftanstalten mehr Straftaten gibt als dort, wo keine JVA angesiedelt ist. Im Gegenteil, ein Gefangener, der eine Justizvollzugsanstalt verlässt, wird erfahrungsgemäß versuchen, sich möglichst schnell aus der räumlichen Nähe der JVA zu entfernen.
zurück zur ÜbersichtWird es Freigänger geben?
Freigänger wird es nicht geben, da Freigang nur aus dem offenen Vollzug heraus gewährt wird, z. B. im Rahmen eines freien Beschäftigungsverhältnisses. Die Schaffung offener Haftplätze ist in Wuppertal gegenwärtig nicht Bestandteil der Planungen.
zurück zur ÜbersichtGibt es Ausbrüche aus dem geschlossenen Vollzug?
Die Zahl der Ausbrüche (Entweichung aus dem umwehrten Bereich einer geschlossenen Anstalt unter Überwindung baulich/technischer Sicherungen) stellt sich in den vergangenen Jahren wie folgt dar:
- 2004: 0
- 2005: 3
- 2006: 1
- 2007: bisher 3
Dabei ist zu bemerken, dass es sich bei dem Ausbruch im Jahr 2006 und bei einem der Ausbrüche im Jahr 2007 um Ausbrüche aus Jugendarrestanstalten gehandelt hat. Diese sind nicht so stark gesichert wie geschlossene Justizvollzugsanstalten
zurück zur ÜbersichtKann die Bevölkerung bei der konkreten Bauplanung für die Polizeibauten, für die Justizvollzugsschule und für die Justizvollzugsanstalt mitreden?
Innerhalb der Bauleitplanverfahren erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit auch bei der Bebauung Parkstraße/Erbschlö entsprechend der Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB). Danach ist die Öffentlichkeit in einem ersten Schritt möglichst frühzeitig über die Planung zu unterrichten. Es besteht zu diesem Zeitpunkt bereits die Gelegenheit, Anregungen zu den ersten Planentwürfen einzubringen. Im weiteren Verfahrensgang findet eine öffentliche Auslegung der weiterentwickelten Pläne und Texte statt. Die Bürger haben dann erneut die Möglichkeit der Stellungnahme.
Zur Justizvollzugsanstalt:
Es gab und gibt Informationsveranstaltungen zum Thema Justizvollzug in Wuppertal, einen Tag der offenen Tür in der benachbarten Anstalt Simonshöfchen in Wuppertal-Vohwinkel sowie eine Informationsveranstaltung in der Justizvollzugsanstalt in Remscheid-Lüttringhausen. Zu den baulichen Fragen einer Justizvollzugsanstalt bitten wir um Verständnis, dass die wichtigen Sicherheitsanforderungen im Interesse der Öffentlichkeit stehen. Die umgebende Mauer muss eine bestimmte Höhe haben und darf auch keine Begrünung oder schmückende Elemente erhalten.
Verlieren die Grundstücke der Nachbarn an Wert?
Nein. damit rechnen wir nicht. Wir haben gegenteilige Erfahrungen gemacht. An vielen Standorten von Justizvollzugsanstalten ist die Wohnbebauung immer näher an die Anstalt herangerückt, zum Beispiel in Remscheid. Für den Standort des Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg ist uns bekannt geworden, dass es in den vergangenen Jahren zu einer Steigerung der Bodenrichtwerte gekommen ist. Betrugen im Jahr 1993 die Bodenrichtwerte inklusive der Erschließungskosten noch 180 DM/qm waren sie schon 1998 auf 250 DM gestiegen. Im Jahr 2007 lag der Preis bei 140 Euro (rund 280 DM). Ähnliche Erkenntnisse sind in Heinsberg gewonnen worden. Es ist nach unserer Einschätzung nicht davon auszugehen, dass die Grundstücke in der Nähe einer Justizvollzugsanstalt an Wert verlieren.
zurück zur ÜbersichtWerden durch die Neubauten Arbeitsplätze in der Region geschaffen?
Für die neue Justizvollzugsanstalt ergibt sich ein Personalbedarf in Höhe von insgesamt rund 250 Stellen, davon rund 200 im Bereich des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes sowie rund 50 Stellen für die sonstigen Dienste. Damit werden rund 250 neue Arbeitsstellen in Wuppertal-Ronsdorf geschaffen.
Die Zahl der Bediensteten, die möglicherweise aus anderen Justizvollzugsanstalten an die neue Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Ronsdorf wechseln werden, dürfte eher gering sein, so dass das für die neue Jugendanstalt benötigte Personal überwiegend in der Region gewonnen werden wird.
Die neue Anstalt ist auch ein Wirtschaftsfaktor für Wuppertal. Üblicherweise wird ein Großteil des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel bestimmte Lebensmittel und Hygieneartikel in der näheren örtlichen Umgebung eingekauft.
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