Baurecht
Baurecht und Umwelt
geplante Standorte
Voraussetzung für den Abschluss der kommunalen Bauleitplanung im Bereich Parkstraße/Erbschlö war die Änderung des Regionalplanes. Im Rahmen der 53. Änderung des Regionalplanes (GEP) 99 wurde im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Scharpenacken ein Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) für zweckgebundene Nutzungen dargestellt.
Auf der Grundlage der geänderten Regionalplandarstellung war die Änderung des Flächennutzungsplanes (vorbereitender Bauleitplan) der Stadt Wuppertal möglich. Um die Einzelheiten der geplanten Bebauung festzusetzen, wurde parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) aufgestellt. Innerhalb des Bebauungsplanes wurden insbesondere Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen, die Verkehrsflächen sowie auch geeignete Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt.
Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben wurden im Rahmen der Schaffung des Baurechtes Umweltprüfungen auf drei Ebenen durchgeführt. Die Umweltbelange/Schutzgüter wurden dabei entsprechend des jeweiligen Planungsstandes untersucht. Wesentliche Grundlagen für die Ermittlung der erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen lieferten die
die im Frühjahr 2007 begonnen wurden. Aufgrund der bekannten Wertigkeiten der Landschaft und des Naturhaushaltes im Untersuchungsraum finden neben der Erholungsfunktion für die Menschen der Gebiets- und Biotopschutz sowie der
- Artenschutz (siehe Berücksichtigung des Besonderen Artenschutzes bzw. Rechtliche Grundlagen des Artenschutzes)
auf allen Planungsstufen eine besondere Beachtung. Schon auf der Ebene der Regionalplanung wird ein Ausgleich für die betroffenen Freiraumfunktionen gefunden und festgeschrieben. In der
erfolgt die Konkretisierung von entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen, die auf die durch die Planung beeinträchtigten Funktionen von Natur- und Landschaft abgestimmt sind. Diese Maßnahmen sollen zu einem maßgeblichen Teil im Bereich des ehemaligen Standortübungsplatzes realisiert werden, so dass der Bereich weiter für die Natur und auch für die Erholungsnutzung aufgewertet werden kann. Die jeweils ermittelten verbleibenden erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen werden in der verfahrensbezogenen Abwägung sämtlicher Belange entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigt.
- Kompensationskonzept / Wegekonzept
Der Scharpenacken stellt einen sehr wertvollen Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten dar und bietet einen Rückzugsraum innerhalb der dicht besiedelten Bereiche unserer Region. Jetzt werden dort weitere Maßnahmen durchgeführt, um die Eignung als Lebensraum für Fauna und Flora zu erhalten und zu verbessern und gleichzeitig eine Nutzung des Scharpenacken als Erholungsraum ermöglichen.
Für den Gesamtraum des Scharpenacken und angrenzende Bereiche wurde von der Biologischen Station Mittlere Wupper in Abstimmung mit der Stadt Wuppertal ein Wegekonzept erarbeitet, um einerseits ein attraktives Wegenetz für die Erholungssuchenden zu sichern, als auch den Belangen des Natur- und Artenschutzes durch eine Beruhigung der naturschutzfachlich hochwertigen Bereiche im Scharpenacken gerecht zu werden. Ziel ist die Beruhigung wertgebender Bereiche zur Sicherung der natur- und artenschutzrechtlichen belange bei gleichzeitiger, attraktiver Besucherlenkung, die auch zukünftig ein intensives Natur- und Freizeiterlebnis auf dem Scharpenacken ermöglicht. (siehe hierzu auch die Informationstafel „Erholung auf dem Scharpenacken im Einklang mit der Natur“)
Das Kompensationskonzept umfasst sowohl Gestaltungs- und Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 1115 V, wie Schutz von Gehölzen, Erhalt der Freiraumverbindung, Festsetzung von Bepflanzungen etc., als auch externe Ausgleichsmaßnahmen auf dem Scharpenacken. Hierzu zählen u.a. die Extensivierung der Grünlandflächen durch Schafbeweidung und Einzäunung, Anpflanzung und Erhalt von Obstbäumen und die Altholzsicherung.
Gemäß der Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetz können bei einer Beeinträchtigung von europarechtlich geschützten Arten sogenannte vorgezogene Maßnahmen des Artenschutzes erforderlich werden. So auch in diesem Fall. Diese Maßnahmen müssen bereits vor dem Verlust der Lebensräume an der Parkstraße funktionsfähig sein, so dass den Arten frühzeitig mögliche Ausweichlebensräume angeboten werden können.
Daher wurde in diesem Jahr bereits ein Gewässer für den streng geschützten Kammmolch und andere gewässergebundene Arten angelegt (siehe zur Bedeutung der Stillgewässer auch die Informationstafel „Kleine Tümpel – große Vielfalt“). Weitere Maßnahmen für europarechtlich geschützte Arten werden auf dem ehemaligen Standortübungsplatz noch in 2008 durchgeführt. Insbesondere sind die Beruhigung von Offenland- und Waldflächen sowie eine Entwicklung von Feuchtbereichen vorgesehen. Die Maßnahmen stellen sicher, dass die festgestellten planungsrelevanten Arten auch nach der Bau der Landesvorhaben einen tragfähigen Lebensraum auf dem Scharpenacken finden.
