Herrenloses Grundstück in Essen Heisingen

Herrenloses Grundstück in Essen Heisingen

Grundstücksangaben

Bei dem herrenlosen Flurstück 428, Gemarkung Heisingen, handelt es sich um eine Grünfläche/Ackerland mit einer Gesamtgröße von 374 m². Das Flurstück liegt in Heisingen, Petzelsberg.

Das Gelände ist mit Spontanvegetation überwuchert; ein kleiner Teil im Bereich der
Bushaltestelle ist begrünt.

Lage

Lageplan
Lageplan
Luftbild
Luftbild

Eckdaten

Grundbuch

Amtsgericht Essen, Grundbuch von Heisingen , Blatt 518
Gemarkung Heisingen
Flur 3
Flurstück 428
Gesamtgrundstücksfläche 374 m²

Abteilung II:
Der jeweilige Eigentümer des Planes 95a – Flur 3 Nr. 157/142, 143, 200/141, 201/14,
203/142 hat zu dulden, dass die Stadtgemeinde Essen das am Wege 18 (Essener Straße)
sich ansammelnde Wasser vermittels eines offenen Grabens durch diesen Plan zu Graben
30 hindurch leitet und den Durchleitungsgraben unterhält. Eingetragen am 6.11.1917.

Abteilung III:
Lastenfrei

Erschließung /Belastungen

Es liegen keine Daten zu Belastungen wie Kampfmittel und Bergschäden vor. Auch zu Erschließungsbeiträgen liegen keine Auskünfte vor. Die Fläche wird nicht im Altlastenkataster geführt. Es liegen jedoch Hinweise vor, dass sich das Grundstück in einem Bereich befindet, in dem es zu oberflächennahem Bergbau gekommen sein kann.
Nach Auskunft der Stadt Essen sind keine Baulasten eingetragen.

Wichtige Information für Kaufinteressenten

Planungsrechtlich handelt es sich um eine öffentliche Parkanlage bzw. Grünfläche im Innenbereich, die aufgrund des Planungsrechts nicht bebaubar ist. Eine selbständige Nutzung durch Dritte als private Grünfläche könnte in Betracht kommen.

Bei dem Kaufgegenstand handelt es sich um ein Aneignungsrecht des Landes NRW gem. § 928 II BGB, welches zur Aneignung des damit verbundenen Grundstücks berechtigt. Der BLB NRW übernimmt keine Haftung bspw für Baurecht, Altlasten, Schadstoffe oder andere eventuelle Belastungen oder Rechtsverhältnisse, die in Verbindung mit den verbundenen Grundstücken stehen.

Es liegen keine weitergehenden Objektinformationen und -unterlagen vor. Eine Besichtigung des Grundstücks kann nicht erfolgen.

Verkaufsverfahren

Der Bau und Liegenschaftsbetrieb NRW führt zur Veräußerung des Aneignungsrechts des
Landes NRW gem. §§ 63, 64 LHO NRW ein einstufiges Bieterverfahren zum Höchstgebot
durch, dessen Grundlagen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) und die des
europäischen Rechts sind.


Verfahrenshinweis


Für die Teilnahme am Bieterverfahren ist bereits vorab eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung
auszufüllen und an den BLB NRW per Email (PDF) zu senden. Sollte uns diese nicht vorliegen, können wir
Sie beim Bieterverfahren nicht berücksichtigen. Informationen zum Verfahren finden Sie in einer
separaten Erläuterung. Die Datenschutzerklärung, einen Steckbrief sowie die Erläuterung sind als zusätzliche Dokumente hinterlegt. Bitte nutzen Sie hier die Möglichkeit, diese Dokumente herunterzuladen.

Die Frist des einstufigen Bieterverfahrens läuft vom 17.04.2024 bis 17.05.2024

Kaufpreisvorstellung: 7.000 €


Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Claudia Petersen

Bonn, Köln, Leverkusen sowie den Rhein-Sieg Kreis, den Rheinisch-Bergischen Kreis und den Oberbergischen Kreis

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