Herrenloses Flurstück in Marienmünster Altenbergen

BLB NRW

Herrenloses Flurstück in Marienmünster Altenbergen

Landwirtschaftsfläche im Außenbereich

Eckdaten

Verkaufsobjekt

Verkauft wird das Aneignungsrecht des Landes NRW (§ 928 II BGB) des herrenlosen
Flurstücks 22, Flur 4, Gemarkung Altenbergen, Amtsgericht Höxter.

Grundstücksangaben

Bei dem herrenlosen Flurstücken handelt es sich um eine ca. 445 m² große
Landwirtschaftsfläche, welche nicht bebaubar ist. Das Flurstück ist annähernd rechteckig
geschnitten und hat eine starke Hanglage. Es ist mit Büschen und Bäumen bewachsen. Es
liegt an einer Weide, Nähe Unterm Berg in Marienmünster-Altenbergen.

Grundbuchinhalte

Abteilung II:
Wasserleitungsrecht zugunsten der Gemeinde Altenberg. Der durch die Ausführung von
etwaigen Reparaturen an den aufstehenden Früchten entstehende Schaden werden zur
Hälfte von der Gemeinde Altenbergen zur Hälfte von den Eheleuten P. getragen.

Abteilung III:
Keine Eintragungen

Baulasten, Altlasten und Widmungen

Gemäß Auskunft der Stadt Marienmünster vom 18.01.2024 sind diese nicht vorhanden
bzw. nicht bekannt.

Angaben zum Baurecht/ Art der möglichen Nutzung

Laut der planungsrechtlichen Auskunft der Stadt Marienmünster vom 18.01.2024
wird das Grundstück im Flächennutzungsplan aktuell als Fläche für die Landwirtschaft
dargestellt. Das Flurstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans.
Es wird planungsrechtlich als § 35 BauGB (Außenbereich) eingestuft. Es liegt in einem
Wasserschutzgebiet, Zone II sowie in einem Landschaftsschutzgebiet.

Baurechtlich kann beurteilt werden, dass nur eine landwirtschaftliche Nutzung in Frage
kommt, auch perspektivisch. Die Bäume dürfen aufgrund der Lage im Landschaftsschutz
nicht entfernt werden. Das Grundstück liegt im Außenbereich, sodass eine Bebauung
sowohl topografisch als auch baurechtlich ausgeschlossen ist.
Denkbar ist eine Arrondierung der als Weide genutzten, benachbarten Fläche.

Lage

© BLB NRW
Lageplan
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Lageplan
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Luftbild
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Luftbild

Verkaufsverfahren

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW führt zur Veräußerung des Aneignungsrechts
des Landes NRW gem. §§ 63, 64 LHO NRW ein einstufiges Bieterverfahren zum
Höchstgebot durch, dessen Grundlagen die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung
(LHO) und die des europäischen Rechts sind.

Weitere Informationen können der Erläuterung des Verkaufsverfahrens entnommen
werden.

Rahmenbedingung für den Verkauf

Der Verkauf des Aneignungsrechts erfolgt in einem einstufigen Bieterverfahren zum
Höchstgebot. Die Angebote sind vollständig, bedingungs- und vorbehaltsfrei innerhalb der
Angebotsfrist auf postalischem Weg einzureichen.
Informationen zum Verfahren, zum Kaufvertrag und zur Gebotsabgabe finden Sie in den
Erläuterungen des Verkaufsverfahren von Aneignungsrechten.

Für die Teilnahme am Bieterverfahren ist vorab eine Datenschutz- und Vertraulichkeitserklärung auszufüllen und an den BLB NRW per Email zu senden.

Weitergehende Informationen zum herrenlosen Grundstück liegen dem BLB NRW nicht
vor. Eine Besichtigung ist nicht möglich.


Hinweis zum Bieterverfahren

Sollte uns diese Erklärung nicht vorliegen, können wir Sie beim Bieterverfahren nicht berücksichtigen.

Ausführlichere Informationen zum Verkaufsverfahren können Sie der Erläuterung entnehmen, die hier als Download zur Verfügung steht.

Achtung: Die Frist des einstufigen Bieterverfahrens läuft vom 11.04.2024 bis 02.05.2024

Mindestkaufpreis: 1.500 €


Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an:

Nicole Bazarnik

Düsseldorf, Neuss, Grevenbroich, Dormagen, Hilden, Solingen, Remscheid, Wuppertal und Velbert

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